Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Kassier. Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt. Zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 3.000,00 EUR bedarf der Vorstand der Zustimmung des Ausschusses.
Protokoll Bl. 5 ff SB; Satzung Bl. 10 ff SB;
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 05.02.2024.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.