Die Versorgung mit Energie (Strom, Gas, Wärme) sowie die Errichtung, der Erwerb, die Erweiterung und der Betrieb der diesem Zweck dienenden Anlagen (einschließlich des Strom- und Gasnetzes) der allgemeinen Ver- sorgung. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar dienen. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich zur Erfüllung von ihren Aufgaben anderer Unternehmen zu bedienen sowie andere Unternehmen zur erwerben, zu errichten oder sich an ihnen zu beteiligen. Die Gesellschaft ist verpflichtet, den Grundsätzen der §§ 107 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen zu genügen. Auf die Gesellschaft findet das Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleich- stellungsgesetz - LGG) Anwendung
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Wolfgang Toonen
Kevelaer
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 21.10.2011
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Stadt Kevelaer hat als übertragende Rechtsträgerin im Wege der Ausgliederung den Unternehmensbereich "Stromversorgung" ihres Eigenbetriebs Stadtwerke Kevelaer (HRA 1657) mit allen Aktiva und Passiva als Gesamtheit durch Ausgliederungs- und Übernahmevertrag vom 09.01.2012 gemäß den Vorschriften §§ 168 ff., 123 ff. Umwandlungsgesetz zur Aufnahme auf die Niers-Energie GmbH übertragen. Die Gesellschafterversammlung vom 09.01.2012 hat zum Zwecke der Übernahme des Unternehmensbereichs "Stromversorgung" des Eigenbetriebs Stadtwerke Kevelaer (HRA 1657) im Wege der Ausgliederung die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 6 (Stammkapital) beschlossen.
Freitext
Rötung der Eintragung lfd. Nr. 2 von Amts wegen berichtigend eingetragen
Unternehmensvertrag
Mit der Stadtwerke Kevelaer mit Sitz in Kevelaer (Amtsgericht Kleve, HRA 1657) als herrschendem Unternehmen ist am 07.01.2022 ein Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 21.06.2022 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
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