Handelsregister · VR 10306
Chronologischer Auszug
Nieheimer Karnevalsgesellschaft Olle Meh · Amtsgericht Paderborn
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Nieheimer Karnevalsgesellschaft Olle Meh b) Nieheim | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem 1. Vorsitzenden und dem jeweiligen Stellvertreter des Präsidenten und Vorsitzenden. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Präsident oder der Vorsitzende, vertreten den Verein gemeinsam. b) 1. Vorsitzender: Peine, Otto, Nieheim, *XX.XX.XXXX Präsident: Nowak, Erwin, Nieheim, *XX.XX.XXXX Vorstand: Schunicht, Josef, Nieheim, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 27.04.1990 | a) 30.03.2009 Dannhauer b) Tag der ersten Eintragung: 15.02.1991 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes 306 Amtsgericht Brakel getreten. Freigegeben am 30.03.2009. |
| 2 | b) Nicht mehr Präsident: Nowak, Erwin, Nieheim, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 1. Vorsitzender: Peine, Otto, Nieheim, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorsitzender: Karp, Guido, Nieheim, *XX.XX.XXXX Bestellt als stellvertretender Vorsitzender: Guse, Dirk, Nieheim, *XX.XX.XXXX nunmehr Präsident: Schunicht, Josef, Nieheim, *XX.XX.XXXX | a) 05.09.2014 Vollmer | ||
| 3 | b) Nicht mehr Präsident: Schunicht, Josef, Nieheim, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorsitzender: Karp, Guido, Nieheim, *XX.XX.XXXX Bestellt als Präsident: Wessler, Sebastian, Nieheim, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorsitzender: von Kölln, Stephan, Nieheim, *XX.XX.XXXX | a) 30.11.2021 Vollmer |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.