Handelsregister · VR 2162
Chronologischer Auszug
Niedersächsischer Turner-Bund e.V. · Amtsgericht Hannover
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigte | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Niedersächsischer Turner-Bund b) Hannover | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten Verbandspolitik, dem Vizepräsident Gesellschaftspolitik und dem Vizepräsidenten Finanzen und Verwaltung. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. b) Vizepräsident Finanzen und Verwaltung: Billerbeck, Kurt, Architekt, Hannover Vizepräsident Verbandspolitik: Harms, Rolf, Lemwerder, *XX.XX.XXXX Vizepräsident Gesellschaftspolitik: Stübe, Hannelore, Konrektorin, Adendorf Präsident: Bartling, Heiner, Rinteln-Steinbergen, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 24.10.1947 zuletzt geändert am 30.10.2004 | a) 21.03.2006 Seja b) Satzung Blatt 54-70 der Akten Tag der ersten Eintragung: 13.04.1950 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 21.03.2006. |
| 2 | b) Bestellt als Vorstand: Baxmann, Wilfried, Springe, *XX.XX.XXXX Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt bzw. Neuvortrag ohne Funktionsbezeichnung, nun: Vorstand: Billerbeck, Kurt, Hannover, *XX.XX.XXXX Vorstand: Harms, Rolf, Lemwerder, *XX.XX.XXXX Vorstand: Stübe, Hannelore, Adendorf, *XX.XX.XXXX Vorstand: Bartling, Heiner, Rinteln-Steinbergen, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 07.10.2006 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Gliederung), § 6 (Rechte und Pflichten der Mitglieder), § 9 (Landesturntag), § 12 (Präsidium), § 14 (Fachliche Arbeit), § 15 (Ausschüsse für fachliche Arbeit), § 22 (Übergangsregelung) und § 23 (Datenschutz) beschlossen. | a) 16.01.2007 Stöber b) Änderungsbeschluss Blatt 197 ff. der Akten (Bd. 4) neuer Wortlaut der Satzung Blatt 219 ff. der Akten (Bd. 4) | |
| 3 | a) Rechtsformzusatz von Amts wegen angefügt: Niedersächsischer Turner-Bund e.V. | b) Nicht mehr Vorstand: Stübe, Hannelore, Adendorf, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vizepräsidentin Gesellschaftspolitik: Wolters, Angelika, Göttingen, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 27.09.2008 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 05.01.2009 Jahn |
| 4 | b) Nicht mehr Vorstand: Harms, Rolf, Lemwerder, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Billerbeck, Kurt, Hannover, *XX.XX.XXXX Geändert, nun: Vizepräsident Finanzen, Verwaltung und Marketing: Baxmann, Wilfried, Springe, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vizepräsident Verbandspolitk: Alefsen, Lutz, Rastede, *XX.XX.XXXX | a) 06.01.2011 Biernath | ||
| 5 | a) In Ergänzung der Eintragung vom 06.01.2011, lfd. Nr.4, eingetragen: Die Mitgliederversammlung vom 27.09.2008 hat die Änderung der Satzung in § 10 (Landesturntag), § 13 (Präsidium) und § 17 (Weitere Ausschüsse) sowie die Streichung des § 23 (Übergangsregelung) beschlossen. | a) 13.01.2011 Biernath b) Beschluss Blatt 64 - 113 der Akten Satzung Blatt 155 - 172 der Akten | ||
| 6 | a) Die Mitgliederversammlung vom 24.11.2012 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 11.03.2013 Paix b) Satzung Blatt 54-71 der Akten | ||
| 7 | a) Der Vorstand hat am 04.03.2014 die Änderung der Satzung in den §§ 1 (Allgemeines), 3 (Gemeinnützigkeit) und 22 (Änderung des Zwecks/Auflösung) beschlossen. | a) 07.04.2014 Paix b) Satzung Blatt 88-106 der Akten | ||
| 8 | b) Nicht mehr Vizepräsident Finanzen, Verwaltung und Marketing: Baxmann, Wilfried, Springe, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vizepräsident Finanzen, Verwaltung und Marketing: Reinhold, Clemens, Hildesheim, *XX.XX.XXXX | a) 28.05.2015 Paix | ||
| 9 | a) Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen nachgetragen, nun: Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten Verbandspolitik, dem Vizepräsidenten Gesellschaftspolitik und dem Vizepräsidenten Finanzen, Verwaltung und Marketing. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. b) Funktionsbezeichnung von Amts wegen berichtigt, nun: Präsident: Bartling, Heiner, Rinteln, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 29.10.2016 hat die Änderung der Satzung in den §§ 1 (Allgemeines), 2 (Gliederung), 3 (Gemeinnützigkeit), 4 (Mitgliedschaft), 8 (Turnerjugend), 10 (Landesturntag), 12 (Hauptausschuss), 13 (Präsidium), 14 (Geschäftsleitung), 16 (Ausschüsse für die fachliche Arbeit), 17 (Weitere Ausschüsse) und 18 (Ehrenrat) beschlossen. Ferner wurde eine Präambel eingefügt. | a) 14.12.2016 Paix b) Satzung Blatt 81-100 Bd. II der Akten | |
| 10 | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten und sechs Vizepräsidenten. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. b) Geändert, nun: Vizepräsident: Alefsen, Lutz, Rastede, *XX.XX.XXXX Geändert, nun: Vizepräsident: Reinhold, Clemens, Hildesheim, *XX.XX.XXXX Geändert, nun: Vizepräsidentin: Wolters, Angelika, Göttingen, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vizepräsident: Röhrbein, Carsten, Laatzen, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vizepräsident: Hannig, Christoph, Bovenden, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vizepräsidentin: Prof. Dr. Heüveldop, Dörte, Wennigsen, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 27.10.2018 hat die Änderung der Satzung in den §§ 4 (Mitgliedschaft), 6 (Rechte und Pflichten der Mitglieder), 7 (Rechts- und Strafordnung), 10 (Landesturntag), 12 (Hauptausschuss), 13 (Präsidium), 15 (Fachliche Arbeit), 16 (Ausschüsse für die fachliche Arbeit), 17 (Weitere Ausschüsse), 23 (Datenschutz) und 24 (Übergangsregelung) beschlossen. Ferner wurde ein neuer § 25 (Inkrafttreten) in die Satzung aufgenommen. | a) 09.01.2019 Paix b) Satzung Blatt 195-215 Band VII der Akten | |
| 11 | b) Nicht mehr Vizepräsidentin: Wolters, Angelika, Göttingen, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vizepräsidentin: Pfitzner, Tina, Braunschweig, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 30.10.2021 hat die Änderung der Satzung in den §§ 1 (Name, Zweck und Sitz), 2 (Gliederung), 6 (Rechte und Pflichten der Mitglieder), 9 (Organe), 10 (Landesturntag), 11 (Kreisturntage), 12 (Hauptausschuss), 13 (Präsidium), 14 (Geschäftsleitung), 15 (vormals: Fachliche Arbeit, nunmehr: Ausschüsse), 16 (vormals: Ausschüsse für die fachliche Arbeit, nunmehr: GYMWELT-Ausschuss), 17 (vormals: Weitere Ausschüsse, nunmehr: Ausschuss Turnsport), 18 (vormals: Ehrenrat, nunmehr: Ausschuss Olympischer Spitzensport), 19 (vormals: Kassenprüferinnen/Kassenprüfer, nunmehr: Präsidialausschüsse), 20 (vormals Abstimmungen, nunmehr: Beschlussfassung in den Gremien des Vereins), 21 (vormals: Satzungsänderungen, nunmehr: Ehrenrat), 22 (vormals: Änderung des Zwecks/Auflösung, nunmehr: Kassenprüferinnen/Kassenprüfer), 23 (vormals: Datenschutz, nunmehr: Satzungsänderungen), 24 (vormals: Übergangsregelung, nunmehr: Änderung des Zwecks/Auflösung), 25 (vormals: Inkrafttreten, nunmehr: Datenschutz) sowie die Einfügung des neuen § 26 (Inkrafttreten) beschlossen. | a) 11.02.2022 Paix b) Satzung Blatt 70-90 Band VIII der Akten | |
| 12 | b) Bestellt als Besonderer Vertreter: Trienen, Marcus, Osnabrück, *XX.XX.XXXX Einzelvertretungsbefugnis bei dem Aufgabenkreis - Ausübung der Arbeitgeberfunktion und Regelung sämtlicher Personalangelegenheiten im Rahmen der jährlichen Personlabudgets und/oder des Stellenplans, wobei sie in ihren jeweiligen Zuständigkeiten als verantwortliche Dienstvorgesetzte agieren und Teile ihrer Aufgaben, die daraus resultieren, widerruflich delegieren können. - Personalangelegenheiten auch außerhalb des jährlichen Personlabudgets bzw. des Stellenplans, wenn diese Stellen projekt-/fremdfinanziert sind - Aufstellung, Controlling und Weiterentwicklung des Haushaltsplans und Festlegung der Verteilung von Haushaltsverantwortlichkeiten (Budgetverantwortung) zur Vorlage im Präsidium. - Verwaltung der verbandseigenen Immobilien. - Vertretung des Verbands in externen Gesellschaften und Gremien anderer Organisationen. - Weiterentweicklung von Leistungen des Verbands (Bildung-, Bewegungs- und Serviceangebote und Veranstaltungen). - Aufnahme und Ausschluss von Vereinen. -Übertragung von Untervollmachten an hauptberufliche Mitarbeiter*innen. -Gerichtliche Vertretung des Verbands und in notariellen Angelegenheiten. - Beschluss von Rechtsgeschäften und Abschluss von Rechtsgeschäften mit zwei Gegenangeboten ohne Wertgrenze, sofern ein Haushaltsansatz besteht. Ohne Haushaltsansatz können mit einstimmigen Beschluss aller besonderen Vertreter Rechtsgeschäfte mit mindestens einem Gegenangebot bis 30.000,00 € getätigt werden. Über dieser Grenze muss der Vizepräsident / die Vizepräsidentin mit dem Aufgabenschwerpunkt Finanzen und Verwaltung zustimmen oder ein Präsidiumsbeschluss herbeigeführt werden. Bei Geschäften i.S.d. letzten Bullet-Points Sätze 2 und 3 ("Ohne Haushaltsansatz können mit einstimmigen Beschluss aller besonderen Vertreter Rechtsgeschäfte mit mindestens einem Gegenangebot bis 30.000,00 € getätigt werden. Über dieser Grenze muss der Vizepräsident / die Vizepräsidentin mit dem Aufgabenschwerpunkt Finanzen und Verwaltung zustimmen oder ein Präsidiumsbeschluss herbeigeführt werden.") vertreten die besonderen Vertreter gemeinschaftlich. Bestellt als Besonderer Vertreter: Jähner, Olaf, Langenhagen, *XX.XX.XXXX Einzelvertretungsbefugnis mit dem Aufgabenkreis - Ausübung der Arbeitgeberfunktion und Regelung sämtlicher Personalangelegenheiten im Rahmen der jährlichen Personlabudgets und/oder des Stellenplans, wobei sie in ihren jeweiligen Zuständigkeiten als verantwortliche Dienstvorgesetzte agieren und Teile ihrer Aufgaben, die daraus resultieren, widerruflich delegieren können. - Personalangelegenheiten auch außerhalb des jährlichen Personlabudgets bzw. des Stellenplans, wenn diese Stellen projekt-/fremdfinanziert sind. - Aufstellung, Controlling und Weiterentwicklung des Haushaltsplans und Festlegung der Verteilung von Haushaltsverantwortlichkeiten (Budgetverantwortung) zur Vorlage im Präsidium. - Verwaltung der verbandseigenen Immobilien. - Vertretung des Verbands in externen Gesellschaften und Gremien anderer Organisationen. - Weiterentweicklung von Leistungen des Verbands (Bildung-, Bewegungs- und Serviceangebote und Veranstaltungen). - Aufnahme und Ausschluss von Vereinen. -Übertragung von Untervollmachten an hauptberufliche Mitarbeiter*innen. -Gerichtliche Vertretung des Verbands und in notariellen Angelegenheiten. - Beschluss von Rechtsgeschäften und Abschluss von Rechtsgeschäften mit zwei Gegenangeboten ohne Wertgrenze, sofern ein Haushaltsansatz besteht. Ohne Haushaltsansatz können mit einstimmigen Beschluss aller besonderen Vertreter Rechtsgeschäfte mit mindestens einem Gegenangebot bis 30.000,00 € getätigt werden. Über dieser Grenze muss der Vizepräsident / die Vizepräsidentin mit dem Aufgabenschwerpunkt Finanzen und Verwaltung zustimmen oder ein Präsidiumsbeschluss herbeigeführt werden. Bei Geschäften i.S.d. letzten Bullet-Points Sätze 2 und 3 ("Ohne Haushaltsansatz können mit einstimmigen Beschluss aller besonderen Vertreter Rechtsgeschäfte mit mindestens einem Gegenangebot bis 30.000,00 € getätigt werden. Über dieser Grenze muss der Vizepräsident / die Vizepräsidentin mit dem Aufgabenschwerpunkt Finanzen und Verwaltung zustimmen oder ein Präsidiumsbeschluss herbeigeführt werden.") vertreten die besonderen Vertreter gemeinschaftlich. | a) Die Mitgliederversammlung vom 07.10.2023 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Allgemeines), § 2 (Gliederung), § 6 (Rechte und Pflichten der Mitglieder), § 10 (Landesturntag), § 11 (Kreisturntage), § 12 (Hauptausschuss), § 14 (Geschäftsleitung), § 18 (Ausschuss Olympischer Spitzensport), § 19 (Präsidialausschüsse), § 20 (Beschlussfassung in den Gremien des Vereins) und § 26 (Inkrafttreten) beschlossen. | a) 11.01.2024 Wilhelm b) Beschluss Blatt 35-72 Bd. V d.A.; Satzung Blatt 77-98 Bd. V d.A. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.