Handelsregister · VR 2162

Chronologischer Auszug

Niedersächsischer Turner-Bund e.V. · Amtsgericht Hannover

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigtea) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Niedersächsischer Turner-Bund

b)
Hannover
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Präsidenten, dem Vizepräsidenten Verbandspolitik, dem
Vizepräsident Gesellschaftspolitik und dem
Vizepräsidenten Finanzen und Verwaltung.
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam.

b)
Vizepräsident Finanzen und Verwaltung:
Billerbeck, Kurt, Architekt, Hannover
Vizepräsident Verbandspolitik:
Harms, Rolf, Lemwerder, *XX.XX.XXXX
Vizepräsident Gesellschaftspolitik:
Stübe, Hannelore, Konrektorin, Adendorf
Präsident:
Bartling, Heiner, Rinteln-Steinbergen, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 24.10.1947
zuletzt geändert am 30.10.2004
a)
21.03.2006
Seja

b)
Satzung Blatt 54-70 der Akten

Tag der ersten Eintragung:
13.04.1950
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV neugefasst worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
21.03.2006.
2b)
Bestellt als
Vorstand:
Baxmann, Wilfried, Springe, *XX.XX.XXXX
Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt
bzw. Neuvortrag ohne Funktionsbezeichnung, nun:
Vorstand:
Billerbeck, Kurt, Hannover, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Harms, Rolf, Lemwerder, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Stübe, Hannelore, Adendorf, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Bartling, Heiner, Rinteln-Steinbergen, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 07.10.2006 hat die Änderung der Satzung in § 2
(Gliederung), § 6 (Rechte und Pflichten der Mitglieder), § 9 (Landesturntag), § 12
(Präsidium), § 14 (Fachliche Arbeit), § 15 (Ausschüsse für fachliche Arbeit), § 22
(Übergangsregelung) und § 23 (Datenschutz) beschlossen.
a)
16.01.2007
Stöber

b)
Änderungsbeschluss Blatt 197 ff.
der Akten (Bd. 4)

neuer Wortlaut der Satzung Blatt
219 ff. der Akten (Bd. 4)
3a)
Rechtsformzusatz von Amts wegen angefügt:
Niedersächsischer Turner-Bund e.V.
b)
Nicht mehr
Vorstand:
Stübe, Hannelore, Adendorf, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vizepräsidentin Gesellschaftspolitik:
Wolters, Angelika, Göttingen, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 27.09.2008 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
05.01.2009
Jahn
4b)
Nicht mehr
Vorstand:
Harms, Rolf, Lemwerder, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Billerbeck, Kurt, Hannover, *XX.XX.XXXX
Geändert, nun:
Vizepräsident Finanzen, Verwaltung und Marketing:
Baxmann, Wilfried, Springe, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vizepräsident Verbandspolitk:
Alefsen, Lutz, Rastede, *XX.XX.XXXX
a)
06.01.2011
Biernath
5a)
In Ergänzung der Eintragung vom 06.01.2011, lfd. Nr.4, eingetragen:
Die Mitgliederversammlung vom 27.09.2008 hat die Änderung der Satzung in § 10
(Landesturntag), § 13 (Präsidium) und § 17 (Weitere Ausschüsse) sowie die Streichung des
§ 23 (Übergangsregelung) beschlossen.
a)
13.01.2011
Biernath

b)
Beschluss Blatt 64 - 113 der
Akten

Satzung Blatt 155 - 172 der
Akten
6a)
Die Mitgliederversammlung vom 24.11.2012 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
11.03.2013
Paix

b)
Satzung Blatt 54-71 der Akten
7a)
Der Vorstand hat am 04.03.2014 die Änderung der Satzung in den §§ 1 (Allgemeines), 3
(Gemeinnützigkeit) und 22 (Änderung des Zwecks/Auflösung) beschlossen.
a)
07.04.2014
Paix

b)
Satzung Blatt 88-106 der Akten
8b)
Nicht mehr
Vizepräsident Finanzen, Verwaltung und Marketing:
Baxmann, Wilfried, Springe, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vizepräsident Finanzen, Verwaltung und Marketing:
Reinhold, Clemens, Hildesheim, *XX.XX.XXXX
a)
28.05.2015
Paix
9a)
Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen
nachgetragen, nun:
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Präsidenten, dem Vizepräsidenten Verbandspolitik, dem
Vizepräsidenten Gesellschaftspolitik und dem
Vizepräsidenten Finanzen, Verwaltung und Marketing.

Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam.

b)
Funktionsbezeichnung von Amts wegen berichtigt, nun:
Präsident:
Bartling, Heiner, Rinteln, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 29.10.2016 hat die Änderung der Satzung in den §§ 1
(Allgemeines), 2 (Gliederung), 3 (Gemeinnützigkeit), 4 (Mitgliedschaft), 8 (Turnerjugend),
10 (Landesturntag), 12 (Hauptausschuss), 13 (Präsidium), 14 (Geschäftsleitung), 16
(Ausschüsse für die fachliche Arbeit), 17 (Weitere Ausschüsse) und 18 (Ehrenrat)
beschlossen. Ferner wurde eine Präambel eingefügt.
a)
14.12.2016
Paix

b)
Satzung Blatt 81-100 Bd. II der
Akten
10a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Präsidenten und sechs Vizepräsidenten.
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam.

b)
Geändert, nun:
Vizepräsident:
Alefsen, Lutz, Rastede, *XX.XX.XXXX
Geändert, nun:
Vizepräsident:
Reinhold, Clemens, Hildesheim, *XX.XX.XXXX
Geändert, nun:
Vizepräsidentin:
Wolters, Angelika, Göttingen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vizepräsident:
Röhrbein, Carsten, Laatzen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vizepräsident:
Hannig, Christoph, Bovenden, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vizepräsidentin:
Prof. Dr. Heüveldop, Dörte, Wennigsen, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 27.10.2018 hat die Änderung der Satzung in den §§ 4
(Mitgliedschaft), 6 (Rechte und Pflichten der Mitglieder), 7 (Rechts- und Strafordnung), 10
(Landesturntag), 12 (Hauptausschuss), 13 (Präsidium), 15 (Fachliche Arbeit), 16
(Ausschüsse für die fachliche Arbeit), 17 (Weitere Ausschüsse), 23 (Datenschutz) und 24
(Übergangsregelung) beschlossen. Ferner wurde ein neuer § 25 (Inkrafttreten) in die
Satzung aufgenommen.
a)
09.01.2019
Paix

b)
Satzung Blatt 195-215 Band VII
der Akten
11b)
Nicht mehr
Vizepräsidentin:
Wolters, Angelika, Göttingen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vizepräsidentin:
Pfitzner, Tina, Braunschweig, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 30.10.2021 hat die Änderung der Satzung in den §§ 1
(Name, Zweck und Sitz), 2 (Gliederung), 6 (Rechte und Pflichten der Mitglieder), 9
(Organe), 10 (Landesturntag), 11 (Kreisturntage), 12 (Hauptausschuss), 13 (Präsidium), 14
(Geschäftsleitung), 15 (vormals: Fachliche Arbeit, nunmehr: Ausschüsse), 16 (vormals:
Ausschüsse für die fachliche Arbeit, nunmehr: GYMWELT-Ausschuss), 17 (vormals:
Weitere Ausschüsse, nunmehr: Ausschuss Turnsport), 18 (vormals: Ehrenrat, nunmehr:
Ausschuss Olympischer Spitzensport), 19 (vormals: Kassenprüferinnen/Kassenprüfer,
nunmehr: Präsidialausschüsse), 20 (vormals Abstimmungen, nunmehr: Beschlussfassung
in den Gremien des Vereins), 21 (vormals: Satzungsänderungen, nunmehr: Ehrenrat), 22
(vormals: Änderung des Zwecks/Auflösung, nunmehr: Kassenprüferinnen/Kassenprüfer),
23 (vormals: Datenschutz, nunmehr: Satzungsänderungen), 24 (vormals:
Übergangsregelung, nunmehr: Änderung des Zwecks/Auflösung), 25 (vormals:
Inkrafttreten, nunmehr: Datenschutz) sowie die Einfügung des neuen § 26 (Inkrafttreten)
beschlossen.
a)
11.02.2022
Paix

b)
Satzung Blatt 70-90 Band VIII
der Akten
12b)
Bestellt als
Besonderer Vertreter:
Trienen, Marcus, Osnabrück, *XX.XX.XXXX
Einzelvertretungsbefugnis bei dem Aufgabenkreis
- Ausübung der Arbeitgeberfunktion und Regelung
sämtlicher Personalangelegenheiten im Rahmen der
jährlichen Personlabudgets und/oder des Stellenplans,
wobei sie in ihren jeweiligen Zuständigkeiten als
verantwortliche Dienstvorgesetzte agieren und Teile ihrer
Aufgaben, die daraus resultieren, widerruflich delegieren
können.
- Personalangelegenheiten auch außerhalb des
jährlichen Personlabudgets bzw. des Stellenplans, wenn
diese Stellen projekt-/fremdfinanziert sind
- Aufstellung, Controlling und Weiterentwicklung des
Haushaltsplans und Festlegung der Verteilung von
Haushaltsverantwortlichkeiten (Budgetverantwortung)
zur Vorlage im Präsidium.
- Verwaltung der verbandseigenen Immobilien.
- Vertretung des Verbands in externen Gesellschaften
und Gremien anderer Organisationen.
- Weiterentweicklung von Leistungen des Verbands
(Bildung-, Bewegungs- und Serviceangebote und
Veranstaltungen).
- Aufnahme und Ausschluss von Vereinen.
-Übertragung von Untervollmachten an hauptberufliche
Mitarbeiter*innen.
-Gerichtliche Vertretung des Verbands und in notariellen
Angelegenheiten.
- Beschluss von Rechtsgeschäften und Abschluss von
Rechtsgeschäften mit zwei Gegenangeboten ohne
Wertgrenze, sofern ein Haushaltsansatz besteht. Ohne
Haushaltsansatz können mit einstimmigen Beschluss
aller besonderen Vertreter Rechtsgeschäfte mit
mindestens einem Gegenangebot bis 30.000,00 €
getätigt werden. Über dieser Grenze muss der
Vizepräsident / die Vizepräsidentin mit dem
Aufgabenschwerpunkt Finanzen und Verwaltung
zustimmen oder ein Präsidiumsbeschluss herbeigeführt
werden.

Bei Geschäften i.S.d. letzten Bullet-Points Sätze 2 und 3
("Ohne Haushaltsansatz können mit einstimmigen
Beschluss aller besonderen Vertreter Rechtsgeschäfte
mit mindestens einem Gegenangebot bis 30.000,00 €
getätigt werden. Über dieser Grenze muss der
Vizepräsident / die Vizepräsidentin mit dem
Aufgabenschwerpunkt Finanzen und Verwaltung
zustimmen oder ein Präsidiumsbeschluss herbeigeführt
werden.") vertreten die besonderen Vertreter
gemeinschaftlich.

Bestellt als
Besonderer Vertreter:
Jähner, Olaf, Langenhagen, *XX.XX.XXXX
Einzelvertretungsbefugnis mit dem Aufgabenkreis
- Ausübung der Arbeitgeberfunktion und Regelung
sämtlicher Personalangelegenheiten im Rahmen der
jährlichen Personlabudgets und/oder des Stellenplans,
wobei sie in ihren jeweiligen Zuständigkeiten als
verantwortliche Dienstvorgesetzte agieren und Teile ihrer
Aufgaben, die daraus resultieren, widerruflich delegieren
können.
- Personalangelegenheiten auch außerhalb des
jährlichen Personlabudgets bzw. des Stellenplans, wenn
diese Stellen projekt-/fremdfinanziert sind.
- Aufstellung, Controlling und Weiterentwicklung des
Haushaltsplans und Festlegung der Verteilung von
Haushaltsverantwortlichkeiten (Budgetverantwortung)
zur Vorlage im Präsidium.
- Verwaltung der verbandseigenen Immobilien.
- Vertretung des Verbands in externen Gesellschaften
und Gremien anderer Organisationen.
- Weiterentweicklung von Leistungen des Verbands
(Bildung-, Bewegungs- und Serviceangebote und
Veranstaltungen).
- Aufnahme und Ausschluss von Vereinen.
-Übertragung von Untervollmachten an hauptberufliche
Mitarbeiter*innen.
-Gerichtliche Vertretung des Verbands und in notariellen
Angelegenheiten.
- Beschluss von Rechtsgeschäften und Abschluss von
Rechtsgeschäften mit zwei Gegenangeboten ohne
Wertgrenze, sofern ein Haushaltsansatz besteht. Ohne
Haushaltsansatz können mit einstimmigen Beschluss
aller besonderen Vertreter Rechtsgeschäfte mit
mindestens einem Gegenangebot bis 30.000,00 €
getätigt werden. Über dieser Grenze muss der
Vizepräsident / die Vizepräsidentin mit dem
Aufgabenschwerpunkt Finanzen und Verwaltung
zustimmen oder ein Präsidiumsbeschluss herbeigeführt
werden.

Bei Geschäften i.S.d. letzten Bullet-Points Sätze 2 und 3
("Ohne Haushaltsansatz können mit einstimmigen
Beschluss aller besonderen Vertreter Rechtsgeschäfte
mit mindestens einem Gegenangebot bis 30.000,00 €
getätigt werden. Über dieser Grenze muss der
Vizepräsident / die Vizepräsidentin mit dem
Aufgabenschwerpunkt Finanzen und Verwaltung
zustimmen oder ein Präsidiumsbeschluss herbeigeführt
werden.") vertreten die besonderen Vertreter
gemeinschaftlich.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 07.10.2023 hat die Änderung der Satzung in § 1
(Allgemeines), § 2 (Gliederung), § 6 (Rechte und Pflichten der Mitglieder), § 10
(Landesturntag), § 11 (Kreisturntage), § 12 (Hauptausschuss), § 14 (Geschäftsleitung), §
18 (Ausschuss Olympischer Spitzensport), § 19 (Präsidialausschüsse), § 20
(Beschlussfassung in den Gremien des Vereins) und § 26 (Inkrafttreten) beschlossen.
a)
11.01.2024
Wilhelm

b)
Beschluss Blatt 35-72 Bd. V d.A.;
Satzung Blatt 77-98 Bd. V d.A.

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