Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der geschäftsführende Vorstand, bestehend aus dem Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Der Vorsitzende - oder im Falle seiner Verhinderung- der stellvertretende Vorsitzende ist jeder allein zur Vertretung des Vereins berechtigt. Die Vertretungsbefugnis des stellv. Vorsitzenden ist gegenüber Dritten nicht von dem Nachweis abhängig, daß der Vorsitzende verhindert ist.
Tag der ersten Eintragung: 05.02.1952 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 27.03.2006.
Satzung
Satzung vom 02.11.1951
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.