Handelsregister · VR 1002
Chronologischer Auszug
Niederrheinischer Automobilclub (NAC) Duisburg e.V. im ADAC · Amtsgericht Duisburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Niederrheinischer Automobilclub (NAC) Duisburg e.V. im ADAC b) Duisburg | a) Zum Vorstand gehören: 1. Vorsitzender und 2. Vorsitzender. Jeder von ihnen ist alleinvertretungsberechtigt. b) 1. Vorsitzender: Becker, Hansgünter, Kaufmann, Duisburg 2. Vorsitzender: Goworek, Günter, Finanzbeamter, Krefeld | a) eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 01.12.1948, zuletzt geändert am 13.02.1995. | a) 30.04.2007 Pohlmann b) Tag der ersten Eintragung: 13.01.1949 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. |
| 2 | b) Nicht mehr 1. Vorsitzender: Becker, Hansgünter, Duisburg, *XX.XX.XXXX Bestellt als 1. Vorsitzende: Platzer, Brigitta, Duisburg, *XX.XX.XXXX | a) 22.06.2018 Scholten | ||
| 3 | a) Zum Vorstand gehören: 1. Vorsitzender und 2. Vorsitzender, Sportleiter, Schriftführer und Schatzmeister. Der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende sind einzelvertretungsberechtigt, die übrigen Vorstandsmitglieder vertreten den Verein zu zweit. b) Bestellt als Sportleiter: Sauer, Jörg, Duisburg, *XX.XX.XXXX Bestellt als Schriftührer: Blumendeller, Heinz-Helmut, Duisburg, *XX.XX.XXXX Bestellt als Schatzmeisterin: van Tintelen, Beate, Krefeld, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 20.01.2018 hat die Neufassung der Satzung insbesondere in § 11 (Vorstand) beschlossen. | a) 02.11.2018 Scholten b) Satzung Blatt 31 - 36 des Sonderbandes |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.