Handelsregister · VR 616
Chronologischer Auszug
Niederrheinische Volkstanzgruppe Kleve · Amtsgericht Kleve
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Niederrheinische Volkstanzgruppe Kleve b) Kleve | a) Der Vorstand setzt sich zusammen aus a) dem 1. Vorsitzenden, b) dem 2. Vorsitzenden als dessen Stellvertreter, c) dem 1. Schriftführer, d) dem 2. Schriftführer als dessen Stellvertreter, e) dem 1. Kassenwart, f) dem 2. Kassenwart als dessen Stellvertreter. Der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende (oder der 2. Vorsitzende zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglieds: 1. Schriftführer o. dgl.) sind geschäftsführende Vorstände. Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich in allen Vereinsangelegenheiten (§ 26 Abs. 2 BGB), soweit erforderlich nach Maßgabe der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Die Vertretungsmacht des geschäftsführenden Vorstandes wird insofern beschränkt, als diejenigen Rechtshandlungen und Urkunden, welche den Verein vermögensrechtlich zu Leistungen von mehr als 500,-- DM für den Einzelfall verpflichten, unter dem Namen des Vereins nicht nur von dem geschäftsführenden Vorsitzenden, sondern auch von dem 1. Schriftführer und dem 1. Kassenwart, bei deren Verhinderung von dem 2. Schriftführer und dem 2. Kassenwart zu unterzeichnen sind. b) 1. Vorsitzender: Kolling-Peters, Klaus, Goch 2. Vorsitzende: Look, Beatrix, Goch 1. Schriftführer: Böhm, Alfred, Kleve 2. Schriftführerin: Dammers, Martina, Kleve-Donsbrüggen 1. Kassenwartin: Peters, Anne, Goch 2. Kassenwartin: Janssen, Petra, Kleve | a) eingetragener Verein Satzung vom 01.10.1985 | a) 20.10.2005 Rademacher b) Tag der ersten Eintragung: 24.01.1984 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.