Durchführung von Empfangs-, Pförtner-, Revier- und Schießdiensten, sowie Beratung und Konzeptionierung von Sicherheitslösungen
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jedem Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss die Befugnis erteilt werden im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Steven Peil
Emmerich
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 24.01.2013 mit Änderung vom 11.02.2019. Die Gesellschafterversammlung vom 16.01.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffern 1 (Sitz), 3 (Stammkapital), 4 (Allgemeine Vertretungsregelung) und mit ihr die Sitzverlegung von Essen (bisher Amtsgericht Essen HRB 29919) nach Emmerich am Rhein sowie die Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 18.11.2024 hat die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere in Ziffer 1.1. (Firma und Sitz), Ziffer 2. (Gegenstand des Unternehmens), Ziffer 4. (Stammkapital und Geschäftsanteile) (vormals Ziffer 3.), Ziffer 5. (Geschäftsführung und Vertretung) (vormals Ziffer 4.) und mit ihr die Änderung der Firma sowie die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Durch Beschluss des Amtsgerichts Kleve (43 IN 39/25) vom 16.09.2025 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.