Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens einer und höchstens drei Personen. Ist nur ein Mitglied vorhanden, so vertritt dieser allein. Sind mehrere Mitglieder bestellt, so vertreten zwei Mitglieder gemeinsam. Die Mitgliederversammlung kann alle oder einzelnen Vorstandsmitgliedern Einzelvertretungsbefugnis erteilen. Die Mitgliederversammlung kann alle oder einzelne Vorstandsmitglieder von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Thomas Dreischer
Krefeld
mit der Befugnis, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Vorstand
Michael Dreischer
Krefeld
mit der Befugnis, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 05.07.2025.
Freitext
Anmeldung Bl. 1 ff. Sonderband
Satzung Bl. 12 ff. Sonderband
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