Handelsregister · HRB 10387

Chronologischer Auszug

Nickes Schäfer GmbH · Amtsgericht Mainz

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Nickes Schäfer GmbH

b)
Worms

c)
die Herstellung und der Vertrieb von
Markisen und Sack-Siloanlagen
einschließlich aller brancheüblichen
Geschäfte sowie der Betrieb einer Auto-
Sattlerei.
50.000,00
DEM
a)
Die Gesellschaft wird durch zwei
Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Sebald, Johannes, Dipl.-Betriebswirt (FH), Worms
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 10.02.1978
a)
06.02.2006
Gebel

b)
Tag der ersten
Eintragung: 13.04.1978

Dieses Blatt ist bei
gleichzeitiger
Konzentration der
Registergerichte zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und an die Stelle des
bisherigen
Registerblattes des
Amtsgerichtes Worms
HRB 387 getreten.
Freigegeben am
06.02.2006.
2b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
eingetragen:
Geschäftsanschrift:
Friesenstr. 24, 67547 Worms
a)
04.04.2011
Güntherodt
3b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Worms (19 IN 9/18) vom
15.02.2018 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und
zusätzlich ein eingeschränktes Verfügungsverbot in der Weise
angeordnet, dass die Befugnis zum Einzug von Bankguthaben
und anderen Forderungen auf den vorläufigen
Insolvenzverwalter übergeht. Der Schuldnerin wird außerdem
verboten, über Vermögensgegenstände ohne Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters zu verfügen, insbesondere
Sachen zu veräußern.
a)
01.03.2018
Bez

b)
Fall 3
4b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Worms vom 01.04.2018
(19 IN 9/18) ist über das Vermögen der Gesellschaft das
Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Von Amts wegen eingetragen.
a)
10.04.2018
Bez

b)
Fall 4

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.