Handelsregister · HRB 10387
Chronologischer Auszug
Nickes Schäfer GmbH · Amtsgericht Mainz
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Nickes Schäfer GmbH b) Worms c) die Herstellung und der Vertrieb von Markisen und Sack-Siloanlagen einschließlich aller brancheüblichen Geschäfte sowie der Betrieb einer Auto- Sattlerei. | 50.000,00 DEM | a) Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Sebald, Johannes, Dipl.-Betriebswirt (FH), Worms einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 10.02.1978 | a) 06.02.2006 Gebel b) Tag der ersten Eintragung: 13.04.1978 Dieses Blatt ist bei gleichzeitiger Konzentration der Registergerichte zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und an die Stelle des bisherigen Registerblattes des Amtsgerichtes Worms HRB 387 getreten. Freigegeben am 06.02.2006. | |
| 2 | b) Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: Friesenstr. 24, 67547 Worms | a) 04.04.2011 Güntherodt | ||||
| 3 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Worms (19 IN 9/18) vom 15.02.2018 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich ein eingeschränktes Verfügungsverbot in der Weise angeordnet, dass die Befugnis zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergeht. Der Schuldnerin wird außerdem verboten, über Vermögensgegenstände ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters zu verfügen, insbesondere Sachen zu veräußern. | a) 01.03.2018 Bez b) Fall 3 | ||||
| 4 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Worms vom 01.04.2018 (19 IN 9/18) ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. | a) 10.04.2018 Bez b) Fall 4 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.