Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Martin Sielker
Puderbach
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Andrea Bücher
Puderbach
einzelvertretungsberechtigt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 21.02.2006 mit Neufassung vom 08.05.2006.
Die Gesellschafterversammlung vom 19.04.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Puderbach beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 31.03.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 9 (Halten von/Verfügungen über Geschäftsanteile/Vorkaufsrecht/Zusammenlegung) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 10.12.2007 hat Änderungen des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz), § 8 (Gesellschafterbeschlüsse), § 9 (Halten von/Verfügungen über Geschäftsanteile/Vorkaufsrecht/Zusammenlegung), § 11 (Tod eines Gesellschafters) sowie § 13 (Abfindung) und damit zugleich die Änderung der Firma beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 02.06.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 9 (Halten von/Verfügungen über Geschäftsanteile/Vorkaufsrecht/Zusammenlegung) beschlossen.
Freitext
Von Amts wegen berichtigt.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.