Handelsregister · HRB 783067
Chronologischer Auszug
NIC FFF ONE Restaurantbetriebsgesellschaft mbH · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) NIC FFF ONE Restaurantbetriebsgesellschaft mbH b) Holzgerlingen Geschäftsanschrift: Ahornstraße 47, 71088 Holzgerlingen c) der Betrieb von Fast Food Restaurants in eigenem Namen, im fremden Namen und für fremde Dritte, das Betreiben und/oder Führen von Restaurants nach dem NIC Fast Forward Food System mit zusätzlichem Außerhaus- und Straßenverkauf, Lieferdienst sowie alle damit verbundenen Nebengeschäfte sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten und Dienstleistungen. | 25.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. b) Geschäftsführer: Hutmacher, Holger, Holzgerlingen, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 19.01.2022. | a) 25.01.2022 Knezevic | |
| 2 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 03.02.2023 (9 IN 131/23) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). | a) 07.02.2023 Knezevic | ||||
| 3 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 01.04.2023 (9 IN 131/23) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Stuttgart, 9 IN 131/23) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen. | a) 05.04.2023 Knezevic |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.