Übernahme der Stellung eines persönlich haftenden und geschäftsführenden Gesellschafters der "Netzgesellschaft Herzebrock-Clarholz GmbH & Co. KG".
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Geschäftsführer sind für Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und der Netzgesellschaft Herzebrock-Clarholz GmbH & Co. KG von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Heinz-Dieter Wette
Gütersloh
Geschäftsführer(in)
Bernd Kerner
Gütersloh
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 19.12.2012.
Die Gesellschafterversammlung vom 19.11.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens), § 4 (Stammkapital, Stammeinlage), § 8 (Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung), § 10 (Wirtschaftsplan) und § 15 (Gründungskosten) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.