Handelsregister · HRB 4971

Registerinformationen

NG NEXT GENERATION FIBER NETWORK GmbH · Amtsgericht Schweinfurt

Unternehmen

Stammdaten

Firma
NG NEXT GENERATION FIBER NETWORK GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Aubstadt
Geschäftsanschrift
Hauptstraße 15, 97633 Aubstadt

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 4971
Gericht
Amtsgericht Schweinfurt
Letzte Eintragung
04.04.2024
Abrufstand
25.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Die Verwaltung und Vermarktung (Vermietung und Verkauf) eines bundesweiten Kabelschutzrohrringes, der verschiedene Wirtschaftszentren in Deutschland miteinander verbindet.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Arie Jan de Korte

HZ Bodegraven

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 20.07.2004 mit Nachtrag vom 22.02.2005. Die Gesellschafterversammlung vom 27.04.2006 hat die Änderung des § 1 Abs. 2 (Sitz, bisher Dönitz, Amtsgericht Stendal HRB 4864) der Satzung beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 28.7.2021 hat die Satzung neu gefasst.

Freitext

  • Beschluss Bl. 52 R SB; neuer Gesellschaftsvertrag Bl. 54 ff SB;

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 28.10.2008 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.10.2008 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 28.10.2008 Teile des Vermögens auf die NGN Fiber Network KG mit dem Sitz in Aubstadt (Amtsgericht Schweinfurt HRA 8836) übertragen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.