Handelsregister · HRB 240214

Chronologischer Auszug

NFB Netz Fernmeldebau GmbH · Amtsgericht München

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 24.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
NFB Netz Fernmeldebau GmbH

b)
Starnberg
Geschäftsanschrift:
Berger Straße 3, 82319 Starnberg

c)
Ausbau von Fernmelde- und
Kommunikationstechnik sowie Dienstleister
in der Bauleitung für den Breitbandausbau,
weiterhin Montage, Installation von TK-
Anlagen, Installation von Schwachstrom-
Anlagen, Errichtung von Glasfaser- und
Kupferkabelnetzen, Inbetriebnahme und
Wartung von Fernmelde- und Datennetzen,
Aufbau von Mess- und Prüfarbeiten,
Vermietung von Geräten für Fernmeldebauund Kommunikationstechnik.
25.000,00 EUR a)Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Akin, Erdin, Starnberg, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 22.06.2016.
Die Gesellschafterversammlung vom 06.04.2018 hat die
Änderung des § 1 (Sitz, bisher Merseburg, Amtsgericht
Stendal HRB 23324) der Satzung beschlossen.
a)
11.04.2018
Schoppa
2b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Weilheim i. OB vom 17.04.2020 (Az. IN 68/20)
die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt,
dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
27.04.2020
Kiefer
3b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Weilheim i. OB vom 09.06.2020 (Az. IN 68/20)
das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist
dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65
GmbHG.
a)
24.06.2020
Kiefer

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.