Unternehmensberatungen für KMUs, insbesondere in den Bereichen Digitalisierung, Digitalisierungs-Strategie, Projektmanagement, Changemanagement, Prozessoptimierung, Prozess-Digitalisierung, Controlling, Trainings- sowie Qualifizierungsmaßnahmen, Begleitung Softwareprojekte/Unterstützung bei der Implementierung von Software und IT-Lösungen, Beratung und Coaching mit Ausnahme von Rechts- und Steuerberatung
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Sebastian Krampe
Werl
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Zweigniederlassung
NEXT BUTLER GmbH Zweigniederlassung Dresden
Dresden
Prokurist(in)
Regina Krampe
Werl
Einzelprokura
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 18.07.2016
Die Gesellschafterversammlung vom 19.04.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) und § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung der Firma sowie die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 15.02.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 30.08.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Insolvenz
Durch Beschluss des Amtsgerichts Arnsberg (52 IN 122/25) vom 09.05.2025 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.