Handelsregister · HRB 11675

Registerinformationen

NEXT BUTLER GmbH · Amtsgericht Arnsberg

Unternehmen

Stammdaten

Firma
NEXT BUTLER GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Werl
Geschäftsanschrift
Klosterstr. 6, 59457 Werl

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 11675
Gericht
Amtsgericht Arnsberg
Letzte Eintragung
13.05.2025
Abrufstand
07.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Unternehmensberatungen für KMUs, insbesondere in den Bereichen Digitalisierung, Digitalisierungs-Strategie, Projektmanagement, Changemanagement, Prozessoptimierung, Prozess-Digitalisierung, Controlling, Trainings- sowie Qualifizierungsmaßnahmen, Begleitung Softwareprojekte/Unterstützung bei der Implementierung von Software und IT-Lösungen, Beratung und Coaching mit Ausnahme von Rechts- und Steuerberatung

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Sebastian Krampe

Werl

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Zweigniederlassung

NEXT BUTLER GmbH Zweigniederlassung Dresden

Dresden

Prokurist(in)

Regina Krampe

Werl

Einzelprokura

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 18.07.2016
  • Die Gesellschafterversammlung vom 19.04.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) und § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung der Firma sowie die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 15.02.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 30.08.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.

Insolvenz

  • Durch Beschluss des Amtsgerichts Arnsberg (52 IN 122/25) vom 09.05.2025 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.