Die Entwicklung und Vermarktung von Software sowie Erbringung der damit verbundenen Dienstleistungen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Vorstandsmitgliedern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jedem Vorstandsmitglied kann gestattet werden, Rechtsgeschäfte mit sich als Vertreter Dritter vorzunehmen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Roland Wienen
Kevelaer
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 17.07.2012
Die Hauptversammlung vom 14.07.2023 hat die Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 50.000,00 EUR auf 100.000,00 EUR beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 29.11.2023 ist § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) entsprechend geändert.
Genehmigtes Kapital
Der Vorstand ist ermächtigt, bis zum 19.09.2017 das Grundkapital durch Ausgabe neuer Aktien gegen Sach- oder Bareinlagen einmalig oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens EUR 25.000,00 zu erhöhen (genehmigtes Kapital).
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.