Erzeugung und Vertrieb von Waren aus dem Bereich der Kautschuk- und Kunststoffindustrie, Beteiligung an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmungen, Handelsgeschäften und Anlagen, die mit diesem Bereich zusammenhängen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, ist es befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Bernd Menzel
Hamburg
einzelvertretungsberechtigt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 21.10.1871, mehrfach geändert. Die Hauptversammlung vom 27.11.2008 hat die Änderung der Satzung in § 1 und 4 (Grundkapital und Aktien) und mit ihr die Sitzverlegung von Hamburg (bisher Hamburg HRB 2795) nach Lüneburg beschlossen.
Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 27.11.2008 erteilten Ermächtigung (genehmigtes Kapital 2008/I), eingetragen am 11.03.2009, ist die Erhöhung des Grundkapitals von EUR 6.785.110,14 um 331.935,60 auf EUR 7.117.045,74 durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 01.07.2009 ist die Satzung in § 4 Abs. 1 und Abs. 2 (Grundkapital und Aktien) geändert.
Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 27.11.2008 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals von EUR 7.117.045,74 um 340.936,32 EUR auf EUR 7.457.982,06 durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 21.10.2009 ist § 4 Abs. 1 und Abs. 2 (Grundkapital und Aktien) der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert.
Die Hauptversammlung vom 28.05.2010 hat Änderungen der Satzung in § 8 (Die Hauptversammlung) beschlossen.
Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 27.11.2008 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals von 7.457.982,06 EUR um 1.097.705,40 EUR auf 8.555.687,46 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 31.08.2010 ist § 4 Abs. 1 und Abs. 2 (Grundkapital und Aktien) der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert.
Die Hauptversammlung vom 17.03.2011 hat die Einfügung eines neuen § 4 Abs. 6 in die Satzung beschlossen (Bedingtes Kapital 2011/I).
Die Hauptversammlung vom 17.03.2011 hat die Einfügung eines neuen § 4 Abs. 5 in die Satzung beschlossen (Genehmigtes Kapital 2011/I).
Die Hauptversammlung vom 17.03.2011 hat die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 3 beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 25.06.2012 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Bekanntmachungen) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 17.07.2013 hat die Einfügung eines neuen § 4 Abs. 7 in die Satzung beschlossen (Bedingtes Kapital 2013/I).
Genehmigtes Kapital
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtstäger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.06.2004 sowie der Zustimmungsbeschlusse ihrer Hauptversammlung vom 17.08.2004 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 18.08.2004 mit der KMS Kunststoff, Module & Systeme GmbH mit SItz in Selle (Amtsgericht Winsen/Luhe HRB 3176) verschmolzen.
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammtung vom 27.11.2008 ermächtigt worden, das Grundkapital bis zum 26.11.2013 innerhalb von fünf Jahren seit dem Tag der Eintragung am 11.03.2009 um einen Betrag bis zu EUR 3.392.555,07 durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender nennwertloser Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2008/I). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die Bedingungen der Aktienausgabe (u.a. Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre) sowie die Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung festzulegen.
Das genehmigte Kapital 2008/I beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 1.621.977,75 EUR.
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 17.03.2011 ermächtigt worden, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 16.03.2016 um insgesamt bis zu einem Betrage von höchstens 2.655.865,98 EUR durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender nennwertloser Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2011/I) und dabei die Bedingungen der Aktienausgabe sowie die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung festzulegen. Hierbei kann das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden; das gilt n i c h t für das Bezugsrecht der freien Aktionäre bei Sachkapitalerhöhung.
Bedingtes Kapital
Die Hauptversammlung vom 17.03.2011 hat die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um einen Betrag bis zu 845.094,50 EUR zur Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstandes der Gesellschaft und an Arbeitnehmer der Gesellschaft oder eines verbundenen Unternehmens beschlossen (Bedingtes Kapital 2011/I)
Die Hauptversammlung vom 17.07.2013 hat die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um einen Betrag bis zu 869.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 790.000 neuen auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien zur Durchführung von Wandlungsrechten / von Wandlungspflichten an die Inhaber bzw. an die Gläubiger von Wandelanleihen, die jeweils bis zum 31.12.2014 begeben werden, beschlossen (Bedingtes Kapital 2013/I).
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.