Handelsregister · GnR 222

Chronologischer Auszug

Neusser Heimstätten Baugenossenschaft eG · Amtsgericht Neuss

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 29.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensNachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschafta) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Neusser Heimstätten
Baugenossenschaft eG

b)
Neuss

c)
Zweck der Genossenschaft ist vorrangig
eine gute, sichere und sozial
verantwortbare Wohnungsversorgung
(gemeinnütziger Zweck) der Mitglieder
der Genossenschaft. Die
Genossenschaft kann Bauten in allen
Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften, errichten, erwerben und
betreuen. Sie kann alle im Bereich der
Wohnungswirtschaft, des Städtebaus
und der Infrastruktur anfallenden
Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören
Gemeinschaftsanlagen und
Folgeeinrichtungen, Läden und Räume
für Gewerbebetriebe, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen.
Beteiligungen sind zulässig. Die
Genossenschaft führt ihre Geschäfte
nach den Grundsätzen der
Wohnungsgemeinnützigkeit im Rahmen
dieser Satzung. Die Ausdehnung des
Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder
ist zugelassen.
Die Nachschußpflicht ist auf die
Haftsumme beschränkt.
Haftsumme je Geschäftsanteil
300,00 DEM.
a)
Die Genossenschaft wird vertreten
durch ein Vorstandsmitglied in
Gemeinschaft mit einem anderen
Vorstandsmitglied oder in
Gemeinschaft mit einem Prokuristen.
Vorstandsmitglieder zeichnen für die
Genossenschaft, indem sie der Firma
der Genossenschaft oder der
Benennung des Vorstandes ihre
Namensunterschrift beifügen. Der
Prokurist zeichnet in der Weise, dass
er der Firma seinen Namen mit einem
die Prokura andeutenden Zusatz
beifügt. Ist eine Willenserklärung
gegenüber der Genossenschaft
abzugeben, so genügt die Abgabe
gegenüber einem Vorstandsmitglied
oder einem Prokuristen. Zur
Gesamtvertretung befugte
Vorstandsmitglieder können einzelne
von ihnen zur Vornahme bestimmter
Geschäfte oder bestimmter Arten von
Geschäften ermächtigen. Das gilt
sinngemäß für Vorstandsmitglieder,
die in Gemeinschaft mit einem
Prokuristen die Genossenschaft
vertreten .

b)
Vorstand:
Möllenbeck, Helmut, Bilanzbuchhalter,
Neuss
Vorstandsmitglied:
Leufen, Stefan, Handelsvertreter,
Kaarst, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragene Genossenschaft
Statut (Satzung) vom 22. Juni 1947 zuletzt
geändert durch Beschluss der
Mitgliederversammlung vom 29. Juni 1995

b)
Bekanntmachungen werden unter der Firma
der Genossenschaft veröffentlicht; sie sind
durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft
mit einem anderen Vorstandsmitglied oder in
Gemeinschaft mit einem Prokuristen zu
unterzeichnen. Bekanntmachungen des
Aufsichtsrates werden unter Nennung des
Aufsichtsrates vom Vorsitzenden oder bei
Verhinderung von seinem Stellvertreter
unterzeichnet. Bekanntmachungen werden mit
Ausnahme der Einladung zur
Mitgliederversammlung und solcher, die die
Wahl zur Vertreterverversammlung betreffen
in der Zeitschrift des Spitzenverbandes
"Gemeinnütziges Wohnungswesen"
veröffentlicht. Sind Bekanntmachungen in
dem in § 34 Abs. 2 bzw. im vorstehenden
Absatz 2 genannten Blatt nicht zu erreichen,
so werden sie in einem vom Registergericht
zu bestimmenden Blatt veröffentlicht, bis die
Mitgliederversammlung ein anderes Blatt
bestimmt hat und eine entsprechende
Satzungsänderung in das
Genossenschaftsregister eingetragen ist. Die
Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt
unter Angabe der Gegenstände der
Tagesordnung durch eine den Mitgliedern
zugegangene schriftliche Mitteilung oder
durch einmalige Bekanntmachung in der
Neuss Grevenbroicher Zeitung.
Das Geschäftsjahr läuft vom 1. Januar bis
zum 31. Dezember.
a)
14.10.2002
Perez

b)
Tag der ersten Eintragung in
Neuss: 18. August 1947
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Beschluss Blatt 26/27
Sonderband IV
2Die Nachschußpflicht ist auf die
Haftsumme beschränkt.
Haftsumme je Geschäftsanteil
150,00 EUR.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 28. Juni 2002
hat eine Änderung des Statuts in § 5 Abs. 1
(Eintrittsgeld), § 18 Abs. 1 (Geschäftsanteile
und Geschäftsguthaben) und § 20 Abs. 1
(Nachschusspflicht) beschlossen.
a)
16.10.2002
Kunkel

b)
Beschluss Blatt 60 ff.
Sonderband
Statut Bl. 70 ff. Sonderband
3b)
Nicht mehr
Vorstand:
Möllenbeck, Helmut, Bilanzbuchhalter,
Neuss
Bestellt als
Vorstand:
Wittmann, Karl-Heinz, Kaarst,
*XX.XX.XXXX
a)
23.01.2003
Kunkel

b)
Aufsichtsratsbeschluss vom
15.November.2002 Blatt 127
ff. Sonderband
4a)
Die Mitgliederversammlung vom 25. Juni 2014
hat eine Änderung der Satzung in § 7 Absatz
2 und 3 ( Kündigung der Mitgliedschaft )
beschlossen.
a)
11.02.2015
Esser
5c)
Förderung ihrer Mitglieder vorrangig
durch eine gute, sichere und sozial
verantwortbare Wohnungsversorgung.
Die Genossenschaft kann Bauten in
allen Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften, errichten, erwerben,
vermitteln, veräußern und betreuen; sie
kann alle im Bereich der Wohnungs- und
Immobilienwirtschaft, des Städtebaus
und der Infrastruktur anfallenden
Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören
Gemeinschaftsanlagen und
Folgeeinrichtungen, Läden und Räume
für Gewerbebetriebe, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen.
Beteiligungen sind zulässig. Die
Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf
Nichtmitglieder ist zugelassen.
a)
Die Genossenschaft wird vertreten
durch ein Vorstandsmitglied in
Gemeinschaft mit einem anderen
Vorstandsmitglied, dem
Geschäftsführer nach § 30 BGB oder
in Gemeinschaft mit einem
Prokuristen. Einzelne oder alle
Vorstandsmitglieder können durch
Beschluss des Aufsichtsrates vom
Verbot der Mehrfachvertretung nach §
181, zweiter Fall BGB, befreit werden.
a)
Die Generalversammlung vom 25. August
2015 hat eine vollständige Neufassung der
Satzung beschlossen.
Insbesondere wurden § 2 (Gegenstand), § 19
(Nachschusspflicht) und die allgemeine
Vertretungsregelung des Vorstands geändert.
a)
02.09.2015
Esser
6b)
Nicht mehr
Vorstand:
Wittmann, Karl-Heinz, Kaarst,
*XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Böhmer, Anton, Jüchen, *XX.XX.XXXX
a)
09.10.2015
Merzenich-Roszak
7a)
Die Genossenschaft wird vertreten
durch ein Vorstandsmitglied in
Gemeinschaft mit einem anderen
Vorstandsmitglied, dem
Geschäftsführer nach § 30 BGB oder
in Gemeinschaft mit einem
Prokuristen. Einzelne oder alle
Vorstandsmitglieder können durch
Beschluss des Aufsichtsrates vom
Verbot nach § 181 BGB befreit
werden.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 28. Juni 2016
hat eine Änderung der Satzung in § 22
(Leitung und Vertretung der Genossenschaft)
beschlossen.
a)
06.09.2016
Esser
8b)
Bestellt als
Vorstandsmitglied:
Zimmermann, Hubert, Grevenbroich,
*XX.XX.XXXX
a)
17.11.2021
Esser
9b)
Nicht mehr
Vorstandsmitglied:
Leufen, Stefan, Handelsvertreter,
Kaarst, *XX.XX.XXXX
a)
28.02.2022
Esser
10a)
Geändert, nun:
Die Genossenschaft wird durch zwei
Vorstandsmitglieder oder durch ein
Vorstandsmitglied gemeinsam mit
einem Geschäftsführer oder
gemeinsam mit einem Prokuristen
vertreten. Einzelnen oder allen
Vorstandsmitgliedern kann durch
Beschluss des Aufsichtsrats die
Befugnis erteilt werden im Namen der
Genossenschaft mit sich als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 27. Juni 2024
hat eine Änderung der Satzung in § 22
(Leitung und Vertretung der Genossenschaft)
sowie eine Neufassung der Satzung
beschlossen.
a)
18.10.2024
Beermann

b)
Beschluss der ordentlichen
Mitgliederversammlung vom
27.06.2024, Blatt 193 ff. d.A.,
Satzung Hülle, Blatt 202 d.A.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.