Handelsregister · GnR 222
Chronologischer Auszug
Neusser Heimstätten Baugenossenschaft eG · Amtsgericht Neuss
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Nachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschaft | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Neusser Heimstätten Baugenossenschaft eG b) Neuss c) Zweck der Genossenschaft ist vorrangig eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung (gemeinnütziger Zweck) der Mitglieder der Genossenschaft. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. Die Genossenschaft führt ihre Geschäfte nach den Grundsätzen der Wohnungsgemeinnützigkeit im Rahmen dieser Satzung. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. | Die Nachschußpflicht ist auf die Haftsumme beschränkt. Haftsumme je Geschäftsanteil 300,00 DEM. | a) Die Genossenschaft wird vertreten durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem anderen Vorstandsmitglied oder in Gemeinschaft mit einem Prokuristen. Vorstandsmitglieder zeichnen für die Genossenschaft, indem sie der Firma der Genossenschaft oder der Benennung des Vorstandes ihre Namensunterschrift beifügen. Der Prokurist zeichnet in der Weise, dass er der Firma seinen Namen mit einem die Prokura andeutenden Zusatz beifügt. Ist eine Willenserklärung gegenüber der Genossenschaft abzugeben, so genügt die Abgabe gegenüber einem Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen. Zur Gesamtvertretung befugte Vorstandsmitglieder können einzelne von ihnen zur Vornahme bestimmter Geschäfte oder bestimmter Arten von Geschäften ermächtigen. Das gilt sinngemäß für Vorstandsmitglieder, die in Gemeinschaft mit einem Prokuristen die Genossenschaft vertreten . b) Vorstand: Möllenbeck, Helmut, Bilanzbuchhalter, Neuss Vorstandsmitglied: Leufen, Stefan, Handelsvertreter, Kaarst, *XX.XX.XXXX | a) eingetragene Genossenschaft Statut (Satzung) vom 22. Juni 1947 zuletzt geändert durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 29. Juni 1995 b) Bekanntmachungen werden unter der Firma der Genossenschaft veröffentlicht; sie sind durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem anderen Vorstandsmitglied oder in Gemeinschaft mit einem Prokuristen zu unterzeichnen. Bekanntmachungen des Aufsichtsrates werden unter Nennung des Aufsichtsrates vom Vorsitzenden oder bei Verhinderung von seinem Stellvertreter unterzeichnet. Bekanntmachungen werden mit Ausnahme der Einladung zur Mitgliederversammlung und solcher, die die Wahl zur Vertreterverversammlung betreffen in der Zeitschrift des Spitzenverbandes "Gemeinnütziges Wohnungswesen" veröffentlicht. Sind Bekanntmachungen in dem in § 34 Abs. 2 bzw. im vorstehenden Absatz 2 genannten Blatt nicht zu erreichen, so werden sie in einem vom Registergericht zu bestimmenden Blatt veröffentlicht, bis die Mitgliederversammlung ein anderes Blatt bestimmt hat und eine entsprechende Satzungsänderung in das Genossenschaftsregister eingetragen ist. Die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt unter Angabe der Gegenstände der Tagesordnung durch eine den Mitgliedern zugegangene schriftliche Mitteilung oder durch einmalige Bekanntmachung in der Neuss Grevenbroicher Zeitung. Das Geschäftsjahr läuft vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. | a) 14.10.2002 Perez b) Tag der ersten Eintragung in Neuss: 18. August 1947 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Beschluss Blatt 26/27 Sonderband IV | |
| 2 | Die Nachschußpflicht ist auf die Haftsumme beschränkt. Haftsumme je Geschäftsanteil 150,00 EUR. | a) Die Mitgliederversammlung vom 28. Juni 2002 hat eine Änderung des Statuts in § 5 Abs. 1 (Eintrittsgeld), § 18 Abs. 1 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben) und § 20 Abs. 1 (Nachschusspflicht) beschlossen. | a) 16.10.2002 Kunkel b) Beschluss Blatt 60 ff. Sonderband Statut Bl. 70 ff. Sonderband | |||
| 3 | b) Nicht mehr Vorstand: Möllenbeck, Helmut, Bilanzbuchhalter, Neuss Bestellt als Vorstand: Wittmann, Karl-Heinz, Kaarst, *XX.XX.XXXX | a) 23.01.2003 Kunkel b) Aufsichtsratsbeschluss vom 15.November.2002 Blatt 127 ff. Sonderband | ||||
| 4 | a) Die Mitgliederversammlung vom 25. Juni 2014 hat eine Änderung der Satzung in § 7 Absatz 2 und 3 ( Kündigung der Mitgliedschaft ) beschlossen. | a) 11.02.2015 Esser | ||||
| 5 | c) Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen. | a) Die Genossenschaft wird vertreten durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem anderen Vorstandsmitglied, dem Geschäftsführer nach § 30 BGB oder in Gemeinschaft mit einem Prokuristen. Einzelne oder alle Vorstandsmitglieder können durch Beschluss des Aufsichtsrates vom Verbot der Mehrfachvertretung nach § 181, zweiter Fall BGB, befreit werden. | a) Die Generalversammlung vom 25. August 2015 hat eine vollständige Neufassung der Satzung beschlossen. Insbesondere wurden § 2 (Gegenstand), § 19 (Nachschusspflicht) und die allgemeine Vertretungsregelung des Vorstands geändert. | a) 02.09.2015 Esser | ||
| 6 | b) Nicht mehr Vorstand: Wittmann, Karl-Heinz, Kaarst, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Böhmer, Anton, Jüchen, *XX.XX.XXXX | a) 09.10.2015 Merzenich-Roszak | ||||
| 7 | a) Die Genossenschaft wird vertreten durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem anderen Vorstandsmitglied, dem Geschäftsführer nach § 30 BGB oder in Gemeinschaft mit einem Prokuristen. Einzelne oder alle Vorstandsmitglieder können durch Beschluss des Aufsichtsrates vom Verbot nach § 181 BGB befreit werden. | a) Die Mitgliederversammlung vom 28. Juni 2016 hat eine Änderung der Satzung in § 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft) beschlossen. | a) 06.09.2016 Esser | |||
| 8 | b) Bestellt als Vorstandsmitglied: Zimmermann, Hubert, Grevenbroich, *XX.XX.XXXX | a) 17.11.2021 Esser | ||||
| 9 | b) Nicht mehr Vorstandsmitglied: Leufen, Stefan, Handelsvertreter, Kaarst, *XX.XX.XXXX | a) 28.02.2022 Esser | ||||
| 10 | a) Geändert, nun: Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einzelnen oder allen Vorstandsmitgliedern kann durch Beschluss des Aufsichtsrats die Befugnis erteilt werden im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Die Mitgliederversammlung vom 27. Juni 2024 hat eine Änderung der Satzung in § 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft) sowie eine Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 18.10.2024 Beermann b) Beschluss der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 27.06.2024, Blatt 193 ff. d.A., Satzung Hülle, Blatt 202 d.A. |
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