Errichtung, Unterhaltung und der Betrieb von Sport- und Freizeitbädern sowie einer Eissporthalle in Neuss.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Stephan Lommetz
Willich
Prokurist(in)
Wolfgang Lenhart
Solingen
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen Geschäftsführer(in)
Matthias Braun
Neuss
Prokurist(in)
Bernhard Schmitz-von der Lohe
Neuss
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen Geschäftsführer(in)
Matthias Welpmann
Köln
Prokurist(in)
Ralf Janßen
Willich
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen Prokurist(in)
Alexander Bride
Niederkrüchten
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen Prokurist(in)
Manuela Kuhne
Wermelskirchen
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 04. August 2003
Die Gesellschafterversammlung vom 30. Oktober 2003 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Geschäftsorgane), § 8 (Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft), § 9 (Bildung, Zusammensetzung und Amtsdauer des Aufsichtsrates), § 10 (Vorsitz, Einberufung und Beschlussfassung des Aufsichtsrates, Bildung von Ausschüssen), § 11 (Aufgaben des Aufsichtsrates), § 12 (Aufsichtsratsvergütung), § 13 (Einberufung der Gesellschafterversammlung und Vorsitz), § 14 (Aufgaben der Gesellschafterversammlung), § 15 (Wirtschaftsplan), § 16 (Jahresabschluss, Lagebericht) und § 18 (Gründungsaufwand) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 16. Dezember 2013 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 23. Oktober 2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 9 (Bildung, Zusammensetzung und Amtsdauer des Aufsichtsrates) beschlossen. Ferner wurde der Gesellschaftsvertrag um einen neuen § 19 (Korruptionsbekämpfung) ergänzt und der bisherige § 19 ist nunmehr § 20 (Schlussbestimmung) des Gesellschaftsvertrages.
Die Gesellschafterversammlung vom 08. Februar 2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 10 (Vorsitz, Einberufung und Beschlussfassung des Aufsichtsrates, Bildung von Ausschüssen) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 29. Oktober 2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages im Satzungseingang (Überschrift) sowie in § 10 (Vorsitz, Einberufung und Beschlussfassung des Aufsichtsrates, Bildung von Ausschüssen) beschlossen.
Freitext
Beschluss Blatt 4 ff. Sonderband
Gesellschaftsvertrag Blatt 6 ff. Sonderband
Lfd. Nr. 1 Sp. 4 a) und 4 b) von Amts wegen berichtigt.
Beschluss Blatt 20 ff. Sonderband
Gesellschaftsvertrag Blatt 41 ff. Sonderband
Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag Blatt 32 ff. Sonderband
Unternehmensvertrag
Mit der Stadtwerke Neuss GmbH, Neuss (Amtsgericht Neuss, HRB 6331) als herrschendem Unternehmen ist am 10. Dezember 2021 mit Wirkung zum 01.01.2022 ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 10. Dezember 2021 zugestimmt.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.