Handelsregister · HRB 5047
Chronologischer Auszug
Neumann GmbH Sanitär & Heizung · Amtsgericht Hamm
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Neumann GmbH Sanitär & Heizung b) Kamen c) Die Ausführung sämtlicher Sanitär-, Heizungs- und Klempnerarbeiten. | 25.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. b) Geschäftsführer: Neumann, Jürgen, Kamen, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt Geschäftsführer: Neumann, Thorsten, Kamen, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 19.11.2001 zuletzt geändert am 21.12.2001 | a) 11.10.2004 Kurtic b) Tag der ersten Eintragung: 04.02.2002 Tag der letzten Eintragung: 04.02.2002 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes HRB 1219 Amtsgericht Kamen getreten. Freigegeben am 11.10.2004. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.