ist der Betrieb einer Event- und Künstler-Agentur, Planung Organisation und Durchführung von Events im Kundenauftrag, Erbringung von Dienstleistungen im Veranstaltungswesen und Vermietung von beweglichen Gegenständen für Veranstaltungen und Events. Tätigkeiten, welche eine Genehmigung bedürfen sind nicht Gegenstand des Unternehmens.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Dies gilt auch für Liquidatoren.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Joachim Neuland
Güntersleben
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 18.11.2019.
Die Gesellschafterversammlung vom 27.04.2020 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung des unter der Firma Neuland Events e.K. Inhaber Joachim Neuland betriebenen einzelkaufmännischen Unternehmens und die Änderung des § 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 19.01.2021 hat die Änderung des § 1 (Firma, Sitz) der Satzung beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 27.04.2020 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.04.2020 das unter der Firma Neuland Events e.K. Inhaber Joachim Neuland mit Niederlassung in Güntersleben (Amtsgericht Würzburg HRA 8122) betriebene Unternehmen von dem Einzelkaufmann Neuland, Joachim, Güntersleben, *XX.XX.XXXX übernommen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.