Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht mindestens aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Schatzmeister sowie ggf. vier weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder. Die Mitgliederversammlung entscheidet über den An- und Verkauf sowie die Belastung von Grundbesitz und die Aufnahme von Darlehen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
274
Inga Eumann
Berlin
274
Ellen Reichel
Berlin
274
Hannah Uther
Hamburg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
009
Satzung zuletzt geändert am: 2024-10-19
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