Handelsregister · VR 3269
Chronologischer Auszug
"Neue Zeiten" Brandenburg e.V. · Amtsgericht Potsdam
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) "Neue Zeiten" Brandenburg b) Brandenburg an der Havel | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. b) 1. Vorsitzender: 1. Dr. Bauer, Waldemar, *XX.XX.XXXX, Brandenburg an der Havel 2. Vorsitzender: 2. Grober, Alexandr, *XX.XX.XXXX, Brandenburg an der Havel | a) eingetragener Verein Satzung vom: 11.03.1998 zuletzt geändert durch Beschluss vom 06.05.2004 | a) 11.09.2006 Schneider b) Satzung Bl. 67 ff Tag der ersten Eintragung: 12.01.1999 Dieses Blatt ist unter Änderung der örtlichen Zuständigkeit zur Fortführung auf EDV umgeschrieben, im Wege der Umschreibung von Amts wegen berichtigt worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes Amtsgericht Brandenburg an der Havel, VR 684 getreten. |
| 2 | a) Die Eintragung laufende Nummer 1 Spalte 2a) betreffend die Eintragung des Namens ist von Amts wegen berichtigt. Die korrekte Eintragung lautet wie folgt: "Neue Zeiten" Brandenburg e.V. | a) 02.04.2008 Tanner | ||
| 3 | a) Die Mitgliederversammlung vom 31.12.2012 hat die Änderung der Satzung in den §§ 7 (Vorstand) und 11 (Auflösung) beschlossen. | a) 01.10.2013 Tanner-Kulke | ||
| 4 | a) Die Mitgliederversammlung vom 01.11.2015 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2 (Zweck, Gemeinnützigkeit) und 11 (Aufösung) beschlossen. | a) 16.12.2015 Tanner-Kulke |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.