Handelsregister · GnR 223
Chronologischer Auszug
Neue Rostocker Wohnungsgenossenschaft eG · Amtsgericht Rostock
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländisch Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Nachschusspflicht, Mindestkapital, Grundkapital der Europäischen Genossenschaft | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Neue Rostocker Wohnungsgenossenschaft e.G. b) Rostock c) (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. (3) Die Genossenschaft wird von der Baugenossenschaft Neptun e.G. Wohnungen übernehmen, für die von den Bewohnern gemäß § 14 Abs. 3 dieser Satzung die Umwandlung der übernommenen Wohnungen und die Übertragung des Wohneigentums auf die Mitglieder verlangt werden kann. Die Genossenschaft hat, wenn mehr als die Hälfte der wohnenden Mitglieder eines der in dieser Satzung bezeichneten Objekte schriftlich zugestimmt hat, die Wohnungen dieses Objektes oder, wenn die Mehrheit aller Mitglieder schriftlich zugestimmt hat, alle von der Baugenossenschaft Neptun bei der Gründung übernommenen Wohnungen umzuwandeln und an die Wohnenden zu veräußern. Dies gilt auch für alle weiteren Wohnungen, die von anderen Wohnungsunternehmen zur Erfüllung ihrer Privatisierungspflicht nach dem Altschuldenhilfegesetz erworben werden. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen. | keine Nachschußpflicht der Genossen | a) Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Vorstand: Müller, Helmut, Rostock-Warnemünde Vorstand: Kahl, Uwe, Nienhagen | a) eingetragene Genossenschaft Satzung vom 24.11.1996 zuletzt geändert am 24.06.2002 | a) 12.06.2006 Danowski b) Satzung Bl. 90-101 SB Tag der ersten Eintragung: 13.06.1997 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 12.06.2006. | |
| 2 | a) Die Mitgliederversammlung vom 21.06.2006 hat eine Änderung des Statuts in den §§ 12 (Auseinandersetzung) und 17 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben) beschlossen. | a) 04.09.2006 Schultze b) Beschluss Blatt 170-174 SB | ||||
| 3 | c) (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. (3) Die Genossenschaft wird von der Baugenossenschaft Neptun e.G. Wohnungen übernehmen, für die von den Bewohnern gemäß § 14 Abs. 3 dieser Satzung die Umwandlung der übernommenen Wohnungen und die Übertragung des Wohneigentums auf die Mitglieder verlangt werden kann. Die Genossenschaft hat, wenn mehr als die Hälfte der wohnenden Mitglieder eines der in dieser Satzung bezeichneten Objekte schriftlich zugestimmt hat, die Wohnungen dieses Objektes oder, wenn die Mehrheit aller Mitglieder schriftlich zugestimmt hat, alle von der Baugenossenschaft Neptun bei der Gründung übernommenen Wohnungen umzuwandeln und an die Wohnenden zu veräußern. Dies gilt auch für alle weiteren Wohnungen, die von anderen Wohnungsunternehmen zur Erfüllung ihrer Privatisierungspflicht nach dem Altschuldenhilfegesetz erworben werden. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen. (5) Beteiligungen sind zulässig. | a) Die Generalversammlung vom 25.06.2008 hat die Neufassung des Statuts beschlossen, insbesondere ist u.a. § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft) geändert worden. | a) 29.07.2008 Schultze | |||
| 4 | b) Eingetragen von Amts wegen, nun: Geschäftsanschrift: Schiffbauerring 33/34, 18109 Rostock | a) 04.11.2009 Schultze | ||||
| 5 | b) Personenbezogene Daten von Amts wegen ergänzt, nun: Vorstandsmitglied: Müller, Helmut, Rostock, *XX.XX.XXXX Personenbezogene Daten von Amts wegen ergänzt, nun: Vorstandsmitglied: Kahl, Uwe, Ostseebad Nienhagen, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 26.06.2013 hat eine Änderung der Satzung in den §§ 7 (Kündigung der Mitgliedschaft), 21 (Vorstand) und 24 (Aufsichtsrat) beschlossen. | a) 19.08.2013 Eick | |||
| 6 | b) Nicht mehr Vorstand: Müller, Helmut, Rostock, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Kahl, Uwe, Ostseebad Nienhagen, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Hacker, Daniel, Papendorf, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Sonntag, Dieter, Ostseebad Nienhagen, *XX.XX.XXXX | a) 14.01.2014 Eick b) Beschluss vom 25.11.2013 | ||||
| 7 | a) Firma geändert, nun: Neue Rostocker Wohnungsgenossenschaft eG c) Gegenstand geändert, nun: (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. (3) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen. (4) Beteiligungen sind zulässig. | a) Die Mitgliederversammlung vom 04.06.2024 hat eine Neufassung der Satzung beschlossen, insbesondere sind § 1 (Firma und Sitz) und § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft) geändert worden. | a) 23.07.2024 Teifel b) Fall 18 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.