Handelsregister · HRB 1909 NM
Chronologischer Auszug
Neue Arbeit-Region K.E.R.N. GmbH · Amtsgericht Kiel
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Neue Arbeit-Region K.E.R.N. gGmbH b) Neumünster c) Zweck der Gesellschaft ist es, Schwerbehinderten oder gleichgestellten Personen die Wiedereingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen bzw. zu erleichtern. Dem vorgenannten Personenkreis, der auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt besonders schwer zu vermitteln ist, soll die Möglichkeit einer beruflichen Qualifikation und Schulung, dies wiederum verbunden mit einer sozialen Betreuung, angeboten werden. Durch arbeitstherapeutische Beschäftigung und berufs- und sozialpädagogische Betreuung soll die Gesellschaft ferner Schwerbehinderte, die insbesondere auch in einer Werkstatt für Behinderte tätig sein können, nach zielgerichteter Vorbereitung bei ihrem Wechsel auf den allgemeinen Arbeitsmarkt fördern. Die Gesellschaft fördert behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen und führt Maßnahmen durch, die eine wirksame Lebenshilfe bedeuten. Dies kann auch in von ihr betriebenen Einrichtungen geschehen. Die Gesellschaft darf sich mit anderen gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen zu Arbeitsund Interessengemeinschaften zusammenschließen. Sie kann sich auch daran beteiligen, sie erwerben oder deren Vertretung übernehmen. Darüber hinaus können Zweigniederlassungen/besondere Betriebe errichtet werden. | 25.000,00 EUR | a) Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. b) Geschäftsführer: 1. Hirsch, Hans-Joachim, *XX.XX.XXXX, Neumünster | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom: 19.12.2001 mit Änderung vom 12.03.2002 | a) 10.01.2005 Kroog b) Gesellschaftsvertrag Bl. 18 ff Sdb. Tag der ersten Eintragung 19.03.2002 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. | |
| 2 | c) Zweck der Gesellschaft ist es, Schwerbehinderten oder gleichgestellten Personen, Langzeitarbeitslosen und schwer vermittelbaren Arbeitslosen die Wiedereingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen, bzw. zu erleichtern. Dem vorgenannten Personenkreis, der auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt besonders schwer zu vermitteln ist, soll die Möglichkeit einer beruflichen Qualifikation und Schulung, dies wiederum verbunden mit einer sozialen Betreuung, angeboten werden. Durch arbeitstherapeutische Beschäftigung und berufs- und sozialpädagogische Betreuung soll die Gesellschaft ferner Schwerbehinderte, die insbesondere auch in einer Werkstatt für behinderte Menschen tätig sein können, nach zielgerichteter Vorbereitung bei ihrem Wechsel auf den allgemeinen Arbeitsmarkt fördern. Die Gesellschaft fördert behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen und führt Maßnahmen durch, die eine wirksame Lebenshilfe bedeuten. Dies kann auch in von ihr betriebenen Einrichtungen geschehen. | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 16.12.2004 wurde der Unternehmensgegenstand und entsprechend § 2 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages (Gegenstand, Zweck und Aufgaben der Gesellschaft) geändert. | a) 16.03.2005 Bellmann b) Gesellschaftsvertrag Bl.30ff. Sdbd. Beschluss Bl.28f. Sdbd. | |||
| 3 | c) Gegenstand ist auch: Errichten, Unterhalten und Betreiben von Wohn- und Werkstätten für Behinderte. Die Gesellschaft kann sich an gemeinnützigen Einrichtungen mit gleichgearteter Zielsetzung beteiligen oder solche erwerben, soweit dies nicht gegen die Vorschriften des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung verstößt. | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 21.04.2006 ist der Gesellschaftsvertrag in § 2 Ziff. 2 (Gegenstand, Zweck und Aufgaben der Gesellschaft) geändert. | a) 28.04.2006 Jonas b) Gesellschaftsvertrag Bl. 38 - 44 Sdb. Beschluss Bl. 35 + 36 Sdb. | |||
| 4 | a) Neue Arbeit-Region K.E.R.N. GmbH | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 03.08.2007 sind die Firma und deswegen der Gesellschaftsvertrag in § 1 (1) geändert. | a) 24.08.2007 Jonas | |||
| 5 | b) Geschäftsanschrift: Rügenstraße 5, 24539 Neumünster | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 13.08.2009 ist der Gesellschaftsvertrag in § 7 (Gesellschafterversammlung) geändert. | a) 25.08.2009 Büsing | |||
| 6 | c) Die Gesellschaft fördert behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen und führt Maßnahmen durch, die eine wirksame Lebenshilfe bedeuten. Dies kann auch in von ihr betriebenen Einrichtungen geschehen. Zweck der Gesellschaft ist die selbstlose Förderung der Hilfe für Behinderte und die Unterstützung von Behinderung bedrohter Kinder, Jugendlicher und Erwachsener sowie von Menschen mit Behinderungen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesn sind. 1. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch: a) einen familienentlastenden Dienst (FeD). Der FeD unterstützt Familien mit behinderten Angehörigen von Säuglings- bis zum Erwachsenenalter. Die Entlastung im Betreuungsalltag kann im Wege der Einzel- oder Gruppenbetreuung erfolgen. At und Umfang der Unterstützung orientieren sich an den individuellen Bedürfnissen. Zu den Angeboten gehören stundenweise- aber auch mehrtägige Betreuung in der Familienwohnung oder in Räumlichkeiten des Dienstes, sozialpädagogische Begleitung, sozialrechtliche und psychosoziale Hilfen, Freizeitbegleitung usw. Weiterhin bietet der FeD die Koordinierung und Vermittlung ambulanter Hilfen an. b) eine pädagogische Frühförderstelle (PFF). Die Frühförderung behinderter oder von Behinderung bedrohter Kinder umfasst medizinische, psychologische, pädagogische und soziale Maßnahmen, die sich sowohl auf das Kind als auch auf seine Familie und sein soziales Umfeld erstrecken können. Hierbei kann auch eine integrative Eltern-Kind-Spiel-Gruppe betrieben werden. c) pädagogische Betreuung im eigenen Wohnraum (PBW). Es werden Menschen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung Hilfestellung in der Bewältigung ihrer selbständigen Wohnform benötigen, unterstützt mit dem Ziel, Menschen mit Behinderung ein eigenständiges und somit selbstbesstimmtes Leben führen zu lassen. d) sowie durch weitere Dienste und Angebote für Menschen mit Behinderungen und Benachteiligungen. 2. Die ist berechtigt, sich an gemeinnützigen Einrichtungen mit gleichgearteter Zielsetzung zu beteiligen oder solche zu erwerben, soweit dies nicht gegen die Vorschriften des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung verstößt. | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 26.05.2011 ist der Gesellschaftsvetrag geändert in §§ 2 (Gegenstand, Zweck und Aufgaben der Gesellschaft), 3 (Gemeinnützigkeit und Zugehörigkeit zu Verbänden), 8 (Einberufung der Gesellschafterversammlung), 13 (Sitzungen des Aufsichtsrates) und 20 (Auflösung der Gesellschaft). | a) 06.06.2011 Sepke | |||
| 7 | c) Die Gesellschaft fördert behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen und führt Maßnahmen durch, die eine wirksame Lebenshilfe bedeuten. Dies kann auch in von ihr betriebenen Einrichtungen geschehen. Zweck der Gesellschaft ist die selbstlose Förderung der Hilfe für Behinderte und die Unterstützung von Behinderung bedrohter Kinder, Jugendlicher und Erwachsener sowie von Menschen mit Behinderungen, die infolge ihres körperlichen, geistigen und seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Zweck Zweck der Gesellschaft ist weiterhin die selbstlose Förderung der Jugendhilfe, der Erziehung und Bildung. 1. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch: a) einen familienentlastenden Dienst (FeD). Der FeD unterstützt Familien mit behinderten Angehörigen von Säuglings- bis zum Erwachsenenalter. Die Entlastung im Betreuungsalltag kann im Wege der Einzel- oder Gruppenbetreuung erfolgen. At und Umfang der Unterstützung orientieren sich an den individuellen Bedürfnissen. Zu den Angeboten gehören stundenweise- aber auch mehrtägige Betreuung in der Familienwohnung oder in Räumlichkeiten des Dienstes, sozialpädagogische Begleitung, sozialrechtliche und psychosoziale Hilfen, Freizeitbegleitung usw. Weiterhin bietet der FeD die Koordinierung und Vermittlung ambulanter Hilfen an. b) eine pädagogische Frühförderstelle (PFF). Die Frühförderung behinderter oder von Behinderung bedrohter Kinder umfasst medizinische, psychologische, pädagogische und soziale Maßnahmen, die sich sowohl auf das Kind als auch auf seine Familie und sein soziales Umfeld erstrecken können. Hierbei kann auch eine integrative Eltern-Kind-Spiel-Gruppe betrieben werden. c) pädagogische Betreuung im eigenen Wohnraum (PBW). Es werden Menschen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung Hilfestellung in der Bewältigung ihrer selbständigen Wohnform benötigen, unterstützt mit dem Ziel, Menschen mit Behinderung ein eigenständiges und somit selbstbesstimmtes Leben führen zu lassen. d) sowie durch weitere Dienste und Angebote für Menschen mit Behinderungen und Benachteiligungen. e) Errichtung, Unterhaltung und Betrieb von Einrichtungen zur Betreuung und (früh-)-kindlichen Erziehung sowie Bildung von Kindern. 2. Die ist berechtigt, sich an gemeinnützigen Einrichtungen mit gleichgearteter Zielsetzung zu beteiligen oder solche zu erwerben, soweit dies nicht gegen die Vorschriften des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung verstößt. | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 29.12.2011 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Gegenstand, Zweck und Aufgaben der Gesellschaft). | a) 12.01.2012 Sepke | |||
| 8 | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 13.11.2013 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in §§ 16 (Zuständigkeit des Aufsichtsrates) und 17 (Geschäftsführung und -vertretung). | a) 20.11.2013 Sepke | ||||
| 9 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Hirsch, Hans-Joachim Geschäftsführer: 2. Bülck, Horst, *XX.XX.XXXX, Neumünster | a) 10.03.2016 Krause | ||||
| 10 | b) Geschäftsführer: 3. Sandfort, Bernd, *XX.XX.XXXX, Mittelangeln Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Bülck, Horst | a) 09.06.2016 Jacobsen | ||||
| 11 | c) 1. Zweck der Gesellschaft ist die selbstlose Förderung der Hilfe für Behinderte und die Unterstützung von Behinderung bedrohter Kinder, Jugendlicher und Erwachsener sowie von Menschen mit Behinderungen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind, der Jugendhilfe, der Pflege und der Altenhilfe im Sinne der Sozialgesetzbücher V, VIII, IX, XI und XII. Die Zwecke der Gesellschaft werden insbesondere verwirklicht durch das Betreiben von einer Krippe, das Vorhalten einer Pädagogischen Frühförderung, eines Familienunterstützenden Dienstes, einem ambulanten Pflegedienst, der assistierten Befähigung und Begleitung im eigenen Wohnraum. 2. Sie ist berechtigt, sich an gemeinnützigen Einrichtungen mit gleichgearteter Zielsetzung zu beteiligen oder solche zu erwerben, soweit dies nicht gegen die Vorschriften des Abschnitts ,,Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung verstößt. 3. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere durch planmäßiges Zusammenwirken mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, insbesondere mit dem Lebenshilfe Neumünster e.V. und der Lebenshilfewerk Neumünster GmbH verwirklicht. Mit diesen erfolgt die Kooperation dergestalt, dass Management- sowie Verwaltungsund andere Leistungen ausgetauscht, Personal wechselseitig gestellt wird, sowie durch Nutzungsüberlassungen von beweglichem und unbeweglichem Vermögen. | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 08.04.2025 ist der Gesellschaftsvertrag insgesamt neugefasst insbesondere § 2 (Gegenstand, Zweck und Aufgaben der Gesellschaft). | a) 22.04.2025 Lämmerhirt |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.