Handelsregister · HRB 1909 NM

Chronologischer Auszug

Neue Arbeit-Region K.E.R.N. GmbH · Amtsgericht Kiel

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 23.01.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Neue Arbeit-Region K.E.R.N.
gGmbH

b)
Neumünster

c)
Zweck der Gesellschaft ist es,
Schwerbehinderten oder gleichgestellten Personen die Wiedereingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen bzw.
zu erleichtern. Dem vorgenannten Personenkreis, der auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt besonders schwer zu vermitteln ist, soll
die Möglichkeit einer beruflichen
Qualifikation und Schulung, dies
wiederum verbunden mit einer sozialen Betreuung, angeboten werden. Durch arbeitstherapeutische
Beschäftigung und berufs- und sozialpädagogische Betreuung soll
die Gesellschaft ferner Schwerbehinderte, die insbesondere auch in
einer Werkstatt für Behinderte tätig sein können, nach zielgerichteter Vorbereitung bei ihrem Wechsel auf den allgemeinen Arbeitsmarkt fördern. Die Gesellschaft
fördert behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen und
führt Maßnahmen durch, die eine
wirksame Lebenshilfe bedeuten.
Dies kann auch in von ihr betriebenen Einrichtungen geschehen.
Die Gesellschaft darf sich mit anderen gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen zu Arbeitsund Interessengemeinschaften zusammenschließen. Sie kann sich
auch daran beteiligen, sie erwerben oder deren Vertretung übernehmen. Darüber hinaus können
Zweigniederlassungen/besondere
Betriebe errichtet werden.
25.000,00 EURa)
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt
werden.

b)
Geschäftsführer:

1.
Hirsch, Hans-Joachim, *XX.XX.XXXX,
Neumünster
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gesellschaftsvertrag vom:
19.12.2001 mit Änderung vom
12.03.2002
a)
10.01.2005
Kroog
b)
Gesellschaftsvertrag Bl. 18 ff
Sdb.
Tag der ersten Eintragung
19.03.2002

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes getreten.
2c)
Zweck der Gesellschaft ist es,
Schwerbehinderten oder gleichgestellten Personen, Langzeitarbeitslosen und schwer vermittelbaren
Arbeitslosen die Wiedereingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen, bzw. zu erleichtern.
Dem vorgenannten Personenkreis,
der auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt besonders schwer zu vermitteln ist, soll die Möglichkeit
einer beruflichen Qualifikation
und Schulung, dies wiederum verbunden mit einer sozialen Betreuung, angeboten werden. Durch
arbeitstherapeutische Beschäftigung und berufs- und sozialpädagogische Betreuung soll die Gesellschaft ferner Schwerbehinderte, die insbesondere auch in einer Werkstatt für behinderte Menschen tätig sein können, nach zielgerichteter Vorbereitung bei ihrem Wechsel auf den allgemeinen
Arbeitsmarkt fördern.
Die Gesellschaft fördert behinderte und von Behinderung bedrohte
Menschen und führt Maßnahmen
durch, die eine wirksame Lebenshilfe bedeuten. Dies kann auch in
von ihr betriebenen Einrichtungen
geschehen.
a)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 16.12.2004
wurde der Unternehmensgegenstand und entsprechend § 2 Abs.
1 des Gesellschaftsvertrages (Gegenstand, Zweck und Aufgaben der
Gesellschaft) geändert.
a)
16.03.2005
Bellmann
b)
Gesellschaftsvertrag Bl.30ff.
Sdbd.
Beschluss Bl.28f.
Sdbd.
3c)
Gegenstand ist auch:
Errichten, Unterhalten und Betreiben von Wohn- und Werkstätten
für Behinderte.
Die Gesellschaft kann sich an gemeinnützigen Einrichtungen mit
gleichgearteter Zielsetzung beteiligen oder solche erwerben, soweit dies nicht gegen die Vorschriften des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung verstößt.
a)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 21.04.2006
ist der Gesellschaftsvertrag in § 2
Ziff. 2 (Gegenstand, Zweck und
Aufgaben der Gesellschaft) geändert.
a)
28.04.2006
Jonas
b)
Gesellschaftsvertrag Bl. 38 - 44
Sdb.
Beschluss Bl. 35
+ 36 Sdb.
4a)
Neue Arbeit-Region K.E.R.N.
GmbH
a)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 03.08.2007
sind die Firma und deswegen der
Gesellschaftsvertrag in § 1 (1) geändert.
a)
24.08.2007
Jonas
5b)
Geschäftsanschrift:
Rügenstraße 5, 24539 Neumünster
a)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 13.08.2009
ist der Gesellschaftsvertrag in § 7
(Gesellschafterversammlung) geändert.
a)
25.08.2009
Büsing
6c)
Die Gesellschaft fördert behinderte und von Behinderung bedrohte
Menschen und führt Maßnahmen
durch, die eine wirksame Lebenshilfe bedeuten. Dies kann auch in
von ihr betriebenen Einrichtungen geschehen. Zweck der Gesellschaft ist die selbstlose Förderung
der Hilfe für Behinderte und die
Unterstützung von Behinderung
bedrohter Kinder, Jugendlicher
und Erwachsener sowie von Menschen mit Behinderungen, die infolge ihres körperlichen, geistigen
oder seelischen Zustands auf die
Hilfe anderer angewiesn sind.
1. Der Zweck der Gesellschaft
wird insbesondere verwirklicht
durch:
a) einen familienentlastenden
Dienst (FeD). Der FeD unterstützt
Familien mit behinderten Angehörigen von Säuglings- bis zum Erwachsenenalter. Die Entlastung
im Betreuungsalltag kann im Wege der Einzel- oder Gruppenbetreuung erfolgen. At und Umfang
der Unterstützung orientieren sich
an den individuellen Bedürfnissen. Zu den Angeboten gehören
stundenweise- aber auch mehrtägige Betreuung in der Familienwohnung oder in Räumlichkeiten
des Dienstes, sozialpädagogische
Begleitung, sozialrechtliche und
psychosoziale Hilfen, Freizeitbegleitung usw. Weiterhin bietet der
FeD die Koordinierung und Vermittlung ambulanter Hilfen an.
b) eine pädagogische Frühförderstelle (PFF). Die Frühförderung
behinderter oder von Behinderung
bedrohter Kinder umfasst medizinische, psychologische, pädagogische und soziale Maßnahmen,
die sich sowohl auf das Kind als
auch auf seine Familie und sein
soziales Umfeld erstrecken können. Hierbei kann auch eine integrative Eltern-Kind-Spiel-Gruppe
betrieben werden.
c) pädagogische Betreuung im eigenen Wohnraum (PBW). Es werden Menschen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder
psychischen Behinderung Hilfestellung in der Bewältigung ihrer selbständigen Wohnform benötigen, unterstützt mit dem Ziel,
Menschen mit Behinderung ein
eigenständiges und somit selbstbesstimmtes Leben führen zu lassen.
d) sowie durch weitere Dienste
und Angebote für Menschen mit
Behinderungen und Benachteiligungen.
2. Die ist berechtigt, sich an gemeinnützigen Einrichtungen mit
gleichgearteter Zielsetzung zu beteiligen oder solche zu erwerben,
soweit dies nicht gegen die Vorschriften des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung verstößt.
a)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 26.05.2011
ist der Gesellschaftsvetrag geändert
in §§ 2 (Gegenstand, Zweck und
Aufgaben der Gesellschaft), 3 (Gemeinnützigkeit und Zugehörigkeit
zu Verbänden), 8 (Einberufung der
Gesellschafterversammlung), 13
(Sitzungen des Aufsichtsrates) und
20 (Auflösung der Gesellschaft).
a)
06.06.2011
Sepke
7c)
Die Gesellschaft fördert behinderte und von Behinderung bedrohte
Menschen und führt Maßnahmen
durch, die eine wirksame Lebenshilfe bedeuten. Dies kann auch in
von ihr betriebenen Einrichtungen geschehen. Zweck der Gesellschaft ist die selbstlose Förderung
der Hilfe für Behinderte und die
Unterstützung von Behinderung
bedrohter Kinder, Jugendlicher
und Erwachsener sowie von Menschen mit Behinderungen, die infolge ihres körperlichen, geistigen und seelischen Zustands auf
die Hilfe anderer angewiesen sind.
Zweck Zweck der Gesellschaft ist
weiterhin die selbstlose Förderung
der Jugendhilfe, der Erziehung
und Bildung.
1. Der Zweck der Gesellschaft
wird insbesondere verwirklicht
durch:
a) einen familienentlastenden
Dienst (FeD). Der FeD unterstützt
Familien mit behinderten Angehörigen von Säuglings- bis zum Erwachsenenalter. Die Entlastung
im Betreuungsalltag kann im Wege der Einzel- oder Gruppenbetreuung erfolgen. At und Umfang
der Unterstützung orientieren sich
an den individuellen Bedürfnissen. Zu den Angeboten gehören
stundenweise- aber auch mehrtägige Betreuung in der Familienwohnung oder in Räumlichkeiten
des Dienstes, sozialpädagogische
Begleitung, sozialrechtliche und
psychosoziale Hilfen, Freizeitbegleitung usw. Weiterhin bietet der
FeD die Koordinierung und Vermittlung ambulanter Hilfen an.
b) eine pädagogische Frühförderstelle (PFF). Die Frühförderung
behinderter oder von Behinderung
bedrohter Kinder umfasst medizinische, psychologische, pädagogische und soziale Maßnahmen,
die sich sowohl auf das Kind als
auch auf seine Familie und sein
soziales Umfeld erstrecken können. Hierbei kann auch eine integrative Eltern-Kind-Spiel-Gruppe
betrieben werden.
c) pädagogische Betreuung im eigenen Wohnraum (PBW). Es werden Menschen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder
psychischen Behinderung Hilfestellung in der Bewältigung ihrer selbständigen Wohnform benötigen, unterstützt mit dem Ziel,
Menschen mit Behinderung ein
eigenständiges und somit selbstbesstimmtes Leben führen zu lassen.
d) sowie durch weitere Dienste
und Angebote für Menschen mit
Behinderungen und Benachteiligungen.
e) Errichtung, Unterhaltung und
Betrieb von Einrichtungen zur Betreuung und (früh-)-kindlichen Erziehung sowie Bildung von Kindern.
2. Die ist berechtigt, sich an gemeinnützigen Einrichtungen mit
gleichgearteter Zielsetzung zu beteiligen oder solche zu erwerben,
soweit dies nicht gegen die Vorschriften des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung verstößt.
a)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 29.12.2011
ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Gegenstand, Zweck und
Aufgaben der Gesellschaft).
a)
12.01.2012
Sepke
8a)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 13.11.2013
ist der Gesellschaftsvertrag geändert in §§ 16 (Zuständigkeit des
Aufsichtsrates) und 17 (Geschäftsführung und -vertretung).
a)
20.11.2013
Sepke
9b)
Nicht mehr Geschäftsführer:
1. Hirsch, Hans-Joachim

Geschäftsführer:
2.
Bülck, Horst, *XX.XX.XXXX, Neumünster
a)
10.03.2016
Krause
10b)
Geschäftsführer:
3.
Sandfort, Bernd, *XX.XX.XXXX, Mittelangeln

Nicht mehr Geschäftsführer:
2. Bülck, Horst
a)
09.06.2016
Jacobsen
11c)
1. Zweck der Gesellschaft ist die
selbstlose Förderung der Hilfe für
Behinderte und die Unterstützung
von Behinderung bedrohter Kinder, Jugendlicher und Erwachsener sowie von Menschen mit
Behinderungen, die infolge ihres
körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe
anderer angewiesen sind, der Jugendhilfe, der Pflege und der Altenhilfe im Sinne der
Sozialgesetzbücher V, VIII, IX,
XI und XII.
Die Zwecke der Gesellschaft werden insbesondere verwirklicht
durch das Betreiben von einer
Krippe, das Vorhalten einer Pädagogischen Frühförderung, eines
Familienunterstützenden
Dienstes, einem ambulanten Pflegedienst, der assistierten Befähigung und Begleitung im eigenen
Wohnraum.
2. Sie ist berechtigt, sich an gemeinnützigen Einrichtungen mit
gleichgearteter Zielsetzung zu
beteiligen oder solche zu erwerben, soweit dies nicht gegen die
Vorschriften des Abschnitts
,,Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung verstößt.
3. Der Zweck der Gesellschaft
wird insbesondere durch planmäßiges Zusammenwirken mit anderen
steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der
§§ 51 bis 68 AO erfüllen,
insbesondere mit dem Lebenshilfe
Neumünster e.V. und der Lebenshilfewerk Neumünster GmbH
verwirklicht. Mit diesen erfolgt
die Kooperation dergestalt, dass
Management- sowie Verwaltungsund andere Leistungen ausgetauscht, Personal wechselseitig
gestellt wird, sowie durch
Nutzungsüberlassungen von beweglichem und unbeweglichem
Vermögen.
a)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 08.04.2025
ist der Gesellschaftsvertrag insgesamt neugefasst insbesondere
§ 2 (Gegenstand, Zweck und Aufgaben der Gesellschaft).
a)
22.04.2025
Lämmerhirt

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.