Handelsregister · VR 489

Registerinformationen

"Neu-Lindenau" e.V. · Amtsgericht Leipzig

Unternehmen

Stammdaten

Firma
"Neu-Lindenau" e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Leipzig

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 489
Gericht
Amtsgericht Leipzig
Letzte Eintragung
24.04.2025
Abrufstand
18.03.2026
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Konstanze Beyerodt

Leipzig

Vorstand

Carola Hupfer

Leipzig

Vorstand

Frank Gebbert

Leipzig

Vorstand

Mario Senf

Leipzig

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 14.07.1990 zuletzt geändert am 13.02.1993
  • Die Mitgliederversammlung vom 18.01.2009 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 24.01.2010 hat die Änderung des § 2 Absatz 1 und 8 (Zweck des Vereins) der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 20.01.2013 hat die Änderung der §§ 3 (Begründung der Mitgliedschaft), 4 (Rechte und Pflichten der Mitglieder) und 5 (Mitgliedsbeitrag, Umlagen, Gemeinschaftsleistungen) der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 23.03.2025 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 03.09.1990. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • Beschluss Bl. 147 - 149
  • Beschluss Bl. 155 - 157
  • Beschluss Bl. 167-171
  • Beschluss Bl. 182 - 187 SB
  • Beschluss Bl. 190 - 192 SB
  • Protokoll Bl. 206 SB
  • Beschluss Bl. 209 - 214 SB
  • Beschluss Bl. 217 - 220 SB
  • Beschluss Bl. 223; 224 SB
  • Beschluss Bl. 227-233 SB
  • Beschluss Bl. 237-239 SB
  • Beschluss Bl. 242-246; 247-251 SB
  • Beschluss Bl. 254-259 SB
  • Satzung Bl. 260-269 SB

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.