Vorstand im Sinne von § 26 BGB (außergerichtliche und gerichtliche Vertretung) sind mindestens zwei Vorstandsmitglieder. Jedes Vorstandsmitglied ist im Außenverhältns bis zu einem Betrag von 20.000 Euro allein vertretungsberechtigt. Bei darüber hinaus gehenden Beträgen und im Falle von Dauerschuldverhältnissen sind im Außenverhältnis zwei Vorstandsmitglieder nötig. Bei nicht vermögensrechtlichen Angelegenheiten ist jedes Vorstandsmitglied allein vertretungsberechtigt.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
274
Daniela Feindt
Hamburg
274
Julian Schmalwasser
Duisburg
274
Julia Féaux de Lacroix
Freiburg
274
Noah Liebert
Hamburg
274
Pernille Zimmermann
Hamburg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
009
Satzung zuletzt geändert am: 2024-05-16
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