Handelsregister · HRB 753062

Registerinformationen

Netze BW Wasser GmbH · Amtsgericht Stuttgart

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Netze BW Wasser GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Stuttgart
Geschäftsanschrift
Schelmenwasenstraße 15, 70567 Stuttgart
Kapital
3.000.000,00 EUR

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 753062
Gericht
Amtsgericht Stuttgart
Letzte Eintragung
27.01.2026
Abrufstand
12.05.2026
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Die Stellung als Eigentümerin und der Betrieb des Wasserversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung in Stuttgart sowie die Erbringung und Vermarktung von damit zusammenhängenden, gegebenenfalls ergänzenden Dienstleistungen.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Harald Hauser

Stuttgart

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 03.06.2015.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 03.08.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und § 5 (Stammkapital) beschlossen.
  • Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 03.08.2015 auf 3.000.000,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht.

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Netze BW GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 747734) hat im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 03.08.2015 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag aus ihrem Vermögen die Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens oder Teile davon, welche dem Teilbetrieb Stuttgart Wasser unmittelbar oder mittelbar rechtlich oder wirtschaftlich zuzuordnen sowie für deren Betrieb notwendig sind, auch soweit diese nicht bilanziert sind als Gesamtheit auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.