Handelsregister · HRB 26258 KI
Chronologischer Auszug
NETHÖVEL - Planungsbüro für Haustechnik GmbH · Amtsgericht Kiel
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) NETHÖVEL - Planungsbüro für Haustechnik GmbH b) Sitz/Niederlassung: Laboe Geschäftsanschrift: Börn 4-6, 24235 Laboe c) Fachplanung für Heizungs-, Lüftungs-, Kälte-, Sanitär- und Energietechnik im Bereich Wohnungsbau, insbesondere Sozialimmobilien. | 25.000 EUR | a) Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: 1. Nethövel, Karsten Rudolf, *XX.XX.XXXX, Soest mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom: 21.12.2012 Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 16.12.2022 ist der Sitz der Gesellschaft von Soest (Amtsgericht Arnsberg, HRB 14190) nach Laboe verlegt und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma, Sitz). | a) 24.11.2023 Grell b) Tag der ersten Eintragung: 18.01.2022 | |
| 2 | b) Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Arnsberg vom 07.12.2023 (AZ: 21 IN 162/23) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 19.01.2024 Stade |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.