Handelsregister · HRB 26258 KI

Chronologischer Auszug

NETHÖVEL - Planungsbüro für Haustechnik GmbH · Amtsgericht Kiel

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 16.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
NETHÖVEL - Planungsbüro für
Haustechnik GmbH

b)
Sitz/Niederlassung:
Laboe

Geschäftsanschrift:
Börn 4-6, 24235 Laboe

c)
Fachplanung für Heizungs-, Lüftungs-, Kälte-, Sanitär- und Energietechnik im Bereich Wohnungsbau, insbesondere Sozialimmobilien.
25.000 EURa)
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen
vertreten.

b)
Geschäftsführer:
1.
Nethövel, Karsten Rudolf,
*XX.XX.XXXX, Soest

mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gesellschaftsvertrag vom:
21.12.2012
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 16.12.2022
ist der Sitz der Gesellschaft von
Soest (Amtsgericht Arnsberg, HRB
14190) nach Laboe verlegt und der
Gesellschaftsvertrag geändert in § 1
(Firma, Sitz).
a)
24.11.2023
Grell
b)
Tag der ersten Eintragung:
18.01.2022
2b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Arnsberg vom
07.12.2023 (AZ: 21 IN 162/23) die
vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
19.01.2024
Stade

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.