Die Entwicklung und der Betrieb von Netzwerk-Applikationen, insbesondere datenbankgestützter Internetanwendungen, der Vertrieb von Computersystemen und Software sowie die Übernahme von Büroorganisation.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Christian Rose
Gemünden (Felda)
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Fall 1
Fall 2
Fall 3
Fall 4
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 27.04.2010
Die Gesellschafterversammlung vom 14.06.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Haftung der Erwerberin für die im Betrieb des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten der Verkäuferin. mit Ausnahme von Verbindlichkeiten aus zum Geschäftsbetrieb der Verkäuferin gehörenden Verträgen, einschließlich aller Lizenzverträge. Verträgen mit Lieferanten, Kunden oder Vertriebspartnern. Dienstleistungs- und Wartungsverträgen, Verträgen mit Telekommunikationsunternehmen, und aus den gemäß § 613a BGB übergegangenen Arbeitsverhältnissen, ist ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist insbesondere die Übernahme von Verbindlichkeiten aus Verträgen mit Banken und Kreditinstituten, sonstigen Darlehensverträgen mit Dritten, außer mit Herrn Markus Hof, aus Garantien, Bürgschaften und sonstigen Haftungserklärungen für Verbindlichkeiten Dritter, Leasing- oder Finanzierungsverträgen, vor allem für Fahrzeuge, und aus Versicherungsverträgen, soweit diese nicht kraft Gesetzes auf die Erwerberin übergehen, ferner aus Miet- und Pachtverträgen für die bisherigen Geschäftsräume der Verkäuferin sowie sonstigen Verträgen, die im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Räume bestehen, insbesondere Versorgungsverträgen und Anstellungsverträgen mit Geschäftsführern der Verkäuferin.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.