Handelsregister · HRB 26296
Chronologischer Auszug
Nestwärme Dienstleistungs-, Service und Verwaltungsgesellschaft GmbH · Amtsgericht Stendal
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Nestwärme Dienstleistungs-, Service und Verwaltungsgesellschaft Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) b) Bördeland Geschäftsanschrift: Bördestraße 11, 39221 Bördeland OT Zens c) Die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere von Unternehmensdienstleistungen, Servicediensten, insbesondere Hausmeisterservice und verwandte Geschäfte sowie die Erbringung von Verwaltungsdienstleistungen wie Hausverwaltung und Unterstützungsdienste in der Öffentlichkeitsarbeit. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Rechtshandlungen befugt, die den vorgenannten Geschäften dienlich sind. | 1,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. b) Geschäftsführer: Kannegießer, Remo, Barby OT Tornitz, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 30.10.2018. | a) 06.11.2018 König |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.