Handelsregister · HRB 15882

Chronologischer Auszug

NEMO Bau GmbH · Amtsgericht Arnsberg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 06.10.2025

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
NEMO Bau GmbH

b)
Rüthen
Geschäftsanschrift:
Ritterstraße 52, 59602 Rüthen

c)
Eisenflechtung, Bodenverlegearbeiten,
Rohr- und Kanalreinigung, Betonbohrung
und- schnitt, Einbau von genormten
Baufertigungen, Consulting im
Isolationsgewerbe
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Neumann, Hans Otto, Dorsten, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Geschäftsführer:
Abaych, Manal, Dortmund, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 08.09.2023
Die Gesellschafterversammlung vom 28.11.2024 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1 (Firma und Sitz),
2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung
der Firma sowie die Sitzverlegung von Dortmund (bisher
Amtsgericht Dortmund HRB 35593) nach Rüthen
beschlossen.
a)
07.05.2025
Wefers

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.