Vorstand im Sinne von § 26 BGB (gerichtliche und außergerichtliche Vertretung) sind mindestens drei Vorstandsmitglieder. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
André Dominik Hütter
Heidelberg
Vorstand
Roswitha Dubinsky
Wiesenbach
Vorstand
Ute Nünninghoff
Neckargemünd
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 30.10.2007.
Die Mitgliederversammlung vom 14.11.2018 hat die Änderung der Satzung in § 6 (Der Vorstand) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 16.05.2022 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck), § 3 (Gemeinnützigkeit), § 10 (Auflösung und Anfallberechtigung) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 28.02.2014.
Tag der ersten Eintragung: 10.12.2007
Satzung: Band 1 AG Heidelberg Bl. 9-13
Satzung: Sonderband 1 Blatt 18-20
Satzung: Sonderband 1 Blatt 13-15
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.