Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus bis zu drei Personen, dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Besteht der Vorstand aus nur einer Person, bedarf es keiner Funktionswahl. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Esther Sophia Albers
Hamburg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
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Satzung
Die Satzung ist errichtet am 22.10.2024.
Freitext
Satzung Blatt 12 ff. der Akten
Fall 1
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