Handelsregister · HRB 187834

Chronologischer Auszug

nebenan.de Stiftung gGmbH · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
nebenan.de Stiftung gGmbH

b)
Berlin

Geschäftsanschrift:
Köpenicker Straße 154, 10997
Berlin

c)
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts
"steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung.
Gesellschaftszweck ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung gem. § 52 (2) Nr. 1 AO,
von Bildung und Erziehung gem.
§ 52 (2) Nr. 7 AO, von Kunst und
Kultur gem. § 52 (2) Nr. 5 AO,
der Völkerverständigung gem.
§ 5 (2) Nr. 13 AO, der Hilfe für
Flüchtlinge und Opfer von Krieg
und Gewalt und der Hilfe für Behinderte gem. § 52 (2) Nr. 10 AO,
der Kriminalprävention gem. §
52 (2) Nr. 20 AO, der Jugendund Altenhilfe gem. § 52 (2) Nr.
4 AO, des Sports gem. § 52 (2)
Nr. 21 AO, der Heimatpflege und
Heimatkunde gem. § 52 (2) Nr.
22 AO, des Umwelt- und Landschaftsschutzes gem. § 52 (2) Nr.
8 AO, der Kleingärtnerei und des
traditionellen Brauchtums gem. §
52 (2) Nr. 23 AO, des demokratischen Staatswesens gem. § 52 (2)
Nr. 24 AO, des bürgerschaftlichen
Engagements zugunsten der festgelegten steuerbegünstigten Zwecke der Gesellschaft sowie mildtätiger Zwecke gem. § 53 AO sowie die Beschaffung von Mitteln
für die Förderung der genannten
steuerbegünstigten Zwecke durch
andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch eine juristische Körperschaft des öffentlichen Rechts oder durch ausländische Körperschaften gemäß § 58
Nr. 1 AO.
Die Satzungszwecke werden insbesondere wie folgt verwirklicht:
Wissenschaft und Forschung
gem. § 52 (2) Nr. 1 AO durch die
Durchführung von Forschungsaufträgen zu ausgewählten Fragen
der Bildung im genannten Sinne
zur Entwicklung von innovativen
Konzepten zum Thema Fundraising, Kommunikation und Medien, Strategie und Projektmanagement etc. für steuerbegünstigte Organisationen i.S.v. § 58
Nr. 1 AO, wobei die wissenschaftlichen Ergebnisse zeitnah veröffentlicht werden, Bildung und Erziehung gem. § 52 (2) Nr. 7 AO
durch Veranstaltung von Vorträgen und Schulungen, Organisation von Kursen, Tagungen und
Symposien, Vertrauensmechanismen und Transparenzkriterien für
die Allgemeinheit im Hinblick auf
Tätigkeiten von lokal und regional
tätigen Organisationen und Körperschaften, die gemeinnützige
Zwecke gemäß der AO verfolgen,
zur besseren Einschätzung ihrer
Aktivitäten und zu deren Bewertung, Funktionsträger von lokal
und regional tätigen Organisationen und Körperschaften, die gemeinnützige Zwecke gemäß der
AO verfolgen, insbesondere im
Bereich Fundraising, Kommunikation und Medien, Strategie und
Projektmanagement, durch Veranstaltung von Kursen, Tagungen,
Symposien, sowie Schulungen
(auch unter Einbeziehung konkreter Fragestellungen), so z.B. in
Form von Bildungsmaßnahmen
für Funktionsträger, die die Steigerung der lokalen Fundraisingund Kommunikationskompetenz
der genannten gemeinnützigen
Organisationen und Körperschaften zum Ziel haben und indem
den Funktionsträgern eine direkte Aus- bzw. Weiterbildung durch
die Erarbeitung und Zurverfügungstellung von Planungsunterlagen und durch die Mitarbeit in
den Organisationen gegeben wird,
Kunst und Kultur gem. § 52 (2)
Nr. 5 AO durch die direkte Förderung sowie die eigene Durchführung, Dokumentation und Verbreitung exemplarischer Formate lokaler Kunst und Kultur im öffentlichen Raum, die das lokale,
friedliche Zusammenleben und
die Begegnung der Kulturen darstellen und somit verstärken oder
zur Verschönerung lokaler Wohnumfelder beitragen (z.B. Ausstellungen lokaler Künstler, Konzerte
lokaler Musiker), Völkerverständigung gem. § 52 (2) Nr. 13 AO
durch die Durchführung von niedrigschwelligen Kennenlern-, Begegnungs- und Unterstützungsveranstaltungen (z.B. Patenschaftsprogramme, lange Tafeln der Kulturen) und der Förderung lokaler, selbst als gemeinnützig anerkannter Initiativen i.S.v. § 58 Nr.
1 AO, die solche Formate konzipieren, pilotieren und replizieren, Hilfe für Flüchtlinge und Opfer von Krieg und Gewalt und der
Hilfe für Behinderte gem. § 52 (2)
Nr. 10 AO durch die Durchführung von lokalen Netzwerkveranstaltungen zwischen lokalen Hilfsangeboten und Hilfesuchenden,
lokale Orientierungsprogramme
für Geflüchtete, Kommunikationsmaßnahmen zur Verbreitung von
lokalen Hilfsgesuchen und Engagement-Möglichkeiten und der
Förderung von lokalen, gemeinnützigen Initiativen i.S.v. § 58 Nr.
1 AO der Flüchtlings- und Behindertenhilfe, Kriminalprävention,
gem. § 52 (2) Nr. 20 AO durch die
Durchführung von lokalen Aufklärungskampagnen in Kooperation mit städtischen Polizei-Institutionen (z.B. durch die Erstellung von Heat Maps aus Kriminalstatistiken und deren Kommunikation an betroffene Anwohner oder durch die Erhöhung der
Reichweite von polizeilichen Institutionen durch soziale Netzwerke), Jugend- und Altenhilfe
gem. § 52 (2) Nr. 4 AO durch die
Durchführung von lokalen Patenschafts-, Begegnungs-, Lern- und
Austausch-Programmen zwischen
den Generationen (z.B. Erzählcafés, Jung-trifft-Alt Veranstaltungen, Erinnerungstreffs), Aufbau- und Unterstützung von unterstützenden Netzwerken für ältere Menschen (z.B. unentgeltliche
Einkaufshilfe) und durch die Förderung lokaler, gemeinnütziger
Initiativen i.S.v. § 58 Nr. 1 AO,
die diese Tätigkeiten selbst durchführen, Sport gern. § 52 (2) Nr. 21
AO durch die Durchführung von
Turnieren in Volkssportarten (wie
z.B. Tischtennis, Boule, Schach
usw.) und die Förderung innovativer Ansätze der Gemeinschaftsstärkung durch Sport, Heimatpflege und Heimatkunde gem. § 52
(2) Nr. 22 AO durch die Durchführung von Sammlungs-, Dokumentations- und Publikationsprogrammen von historischen Fotos und anderer Erinnerungsstücke zur Bewahrung des historischen Wissens über eine Stadt/
Stadtteil (z.B. Fotobände, Dia-
Abende über die Geschichte eines Stadtteils und dessen Veränderung über Zeit) und die Förderung lokaler, gemeinnütziger
Initiativen i.S.v. § 58 Nr. 1 AO,
welche diese oder ähnliche Aktionen durchführen, Umwelt- und
Landschaftsschutz gem. § 52 (2)
Nr. 8 AO durch die Durchführung
von Begrünungs-, Pflanz-, Pflege- und Aufräumaktionen von öffentlichen und gemeinschaftlichen
Grünanlagen und Gärten (wie z.B.
Urban Gardening, Baumscheibenbegrünung, Parkaufräumaktionen) sowie von Viertel-, Straßen-
Wohnumfeld-Verschönerungsaktionen, Kleingärtnerei und traditionelles Brauchtum gem. § 52 (2)
Nr. 23 AO durch die Förderung
und eigene Durchführung lokaler
Brauchtümer, welche lokale Gemeinschaft stärken und die Identität mit dem eigenen Lebensumfeld erhöhen (wie z.B. lokaltypische Feste und Feierlichkeiten und
andere lokale, traditionelle Begegnungsformate) sowie die Sammlung, Erstellung und Verbreitung
von Wissen zu modernen Formen
der urbanen Kleingärtnerei (u.A.
des Gemeinschaftsgärtnerns und
des Urban Gardening), demokratisches Staatswesen gem. § 52 (2)
Nr. 24 AO durch die Durchführung und Förderung von Bürgerbeteiligungs-, Partizipations- und
Meinungsbildungsprozessen (z.B.
durch Umfragen zu lokalpolitisch
relevanten Themen) sowie die Erprobung von innovativen Austauschformaten zwischen kommunaler Verwaltung und Anwohnern und die Förderung bestehender Formate, bürgerschaftliches
Engagement zugunsten der festgelegten steuerbegünstigten Zwecke
der Gesellschaft durch die Vergabe des Deutschen Nachbarschaftspreises an herausragendes lokales Bürgerengagement zugunsten
der genannten steuerbegünstigten
Zwecke und die Verbreitung deren Formate und Wissen zur lokalen Nachahmung und Adaption, durch Förderung und Schaffung von Aufmerksamkeit für lokale, als gemeinnützige Körperschaften i.S.v. § 58 Nr. 1 AO anerkannte Vermittlungsinstitutionen für Engagement (z.B. Freiwilligenagenturen, [Bürger-] Stiftungen, Nachbarschaftsvereine usw.),
wobei die Vergaberichtlinien des
Preises veröffentlicht werden sowie mildtätige Zwecke gem. § 53
AO durch die Gewährung von Finanz- und Sachmitteln an hilfsbedürftige Einzelpersonen im Sinne
von § 53 AO.
25.000,00 EURa)
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen
vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt
werden.

b)
Geschäftsführer:
1.
Vollmann, Michael, *XX.XX.XXXX,
Berlin

mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gesellschaftsvertrag vom:
01.06.2017
a)
03.07.2017
Melchior
2b)
Geschäftsführer:
2.
Gallander, Sebastian, *XX.XX.XXXX,
Berlin
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen

Änderung zu Nr. 1:
Geschäftsführer:
Vollmann, Michael
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen
a)
24.09.2018
Lampe
3b)
Nicht mehr Geschäftsführer:
1. Vollmann, Michael
1.
Roth, Katharina, *XX.XX.XXXX, Berlin

Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer
a)
08.07.2021
Eckert
4b)
Geschäftsführer:
3.
Roth, Katharina, *XX.XX.XXXX, Berlin
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen
Nicht mehr Prokurist:

1. Roth, Katharina
a)
17.03.2022
Schröder
5b)
Nicht mehr Geschäftsführer:
2. Gallander, Sebastian
a)
18.05.2022
Schröder

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.