Handelsregister · HRB 11484

Chronologischer Auszug

NBW Nord Bauwerk GmbH · Amtsgericht Neuruppin

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 03.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
NBW Nord Bauwerk GmbH

b)
Zehdenick

Geschäftsanschrift:
Ziegelei 3, 16792 Zehdenick OT
Mildenberg

c)
Planung und Ausführung von
Bauleistungen im Hochbau mit
Schwerpunkt auf Beton- und
Stahlbetonarbeiten insbesondere
im nördlichen Brandenburg und in
Mecklenburg-Vorpommern.
25.000,00 EURa)
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen
vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt
werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem
Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich
selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.

b)
Geschäftsführer:
1.
Lindenberg, Henrik, *XX.XX.XXXX,
Zehdenick OT Mildenberg
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gesellschaftsvertrag vom:
12.04.2016
a)
10.05.2016
Weiß
2b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Neuruppin vom
12.03.2024 (AZ: 15 IN 24/24) die
vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
14.03.2024
Schwabe

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.