An- und Verkauf von Grundstücken, die Übernahme von Bauträgerschaften und ähnlichen Betreuungsaufgaben, die Übernahme von Grundstücks- und Wohnungsverwaltungen, sowie die Vermittlung vorgenannter Geschäfte und die Vermittlung von Hypotheken und Zwischenfinanzierungen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Steffen Schulze-Ketelhut
Hamburg
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Jens-Jochen Schulze-Ketelhut
Hamburg
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Axel Schulze-Ketelhut
Hamburg
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Gesellschaftsvertrag Blatt 126 ff. Sonderband
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Tag der ersten Eintragung: 30.01.1961
Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Hinsichtlich Spalte 4a) von Amts wegen berichtigt.
Fall 6
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 10.11.1960 zuletzt geändert am 30.03.1998
Die Gesellschafterversammlung vom 14.12.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 sowie die Ergänzung um einen neuen § 6a beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 07.12.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.