Gegenstand des Unternehmens ist - der Betrieb eines Bauträger- und Baubetreuungsunternehmens i. S. des § 34 c Gewerbeordnung, insbesondere die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung sowie auch die Durchführung von Bauvorhaben auf fremden Grundstücken, - der An- und Verkauf von Grundstücken, - die Vermittlung von Immobilien sowie - die Vermietung und Verpachtung von Grundbesitz, - die Durchführung von Tiefbauarbeiten, - der Handel mit Baustoffen aller Art;
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Norbert Ferstl
Breitenbrunn
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 09.03.2004 mit Nachtrag vom 28.01.2005.
Die Gesellschafterversammlung vom 29.09.2006 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 06.03.2007 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 11.12.2009 hat die Änderung des § 1 (Firma und Sitz) der Satzung beschlossen.
Freitext
Gesellschaftsvertrag Bl. 14 ff. SB;
Beschluss Bl. 21 ff. SB;
Insolvenz
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg vom 10.01.2014 (Az. 841 IN 1694/13) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
Das Insolvenzverfahren ist durch Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg vom 05.08.2024 (Az. IN 1694/13) nach Schlussverteilung aufgehoben.
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