Handelsregister · HRB 51080
Chronologischer Auszug
Nauerz & Noell Aktiengesellschaft · Amtsgericht Frankfurt am Main
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Nauerz & Noell Aktiengesellschaft b) Frankfurt am Main c) Die Anlageberatung wie auch die Bereitstellung von anlagespezifischen Informationen aller Art über unterschiedliche Kommunikationskanäle, etwa über Internet und Telefon usw. Ferner ist Gegenstand des Unternehmens der Vertrieb anlagespezifischer Produkte über das Internet, insbesondere etwa von Handelsprogrammen, Büchern und weiteren Handelsprodukten. Zum Gegenstand gehören ferner Schulungen und Seminare aller Art im Bereich der Finanz- und Kapitalmärkte. Nicht Gegenstand des Unternehmens sind Bankund Finanzdienstleistungsgeschäfte i. S. des § 1 Abs. 1 und 1 a KWG, die Vermittlung von Finanzierungen sowie die Rechts- und Steuerberatung. | 175.000,00 EUR | a) Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Vorstand: Nauerz, Georg Hans, Enkenbach-Alsenborn, *XX.XX.XXXX | a) Aktiengesellschaft Satzung vom 26.06.2000 zuletzt geändert am 19.10.2000 b) Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum Ablauf des 31.03.2005 mit Zustimmung des Aufsichtsrates durch Ausgabe neuer Aktien gegen Geldeinlage oder Sacheinlage einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 87.500,00 Euro zu erhöhen. Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Der Vorstand ist im Falle der Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, soweit der Einlagegegenstand nicht unter Einsatz von Barmitteln zu vergleichbaren Konditionen erworben werden kann und soweit dieser nicht von einzelnen oder mehreren Aktionären erbracht werden kann. | a) 26.10.2004 Drescher b) Tag der ersten Eintragung: 07.12.2000 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Blatt 34 ff. Sonderband | |
| 2 | c) die Entwicklung von Investitionsmöglichkeiten und die Beratung und Betreuung bei der Auflage und Betreuung von Investitionsmöglichkeiten in den Bereichen Private Equity und Hedge Fonds sowie die Beratung des Managements von Hedge Fonds und der Managementgesellschaften von Hedge Fonds, insbesondere auch für verbundene Unternehmen, sowie die Entwicklung von Handelsstrategien und Risikomanagementsystemen, ausgenommen Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen, die der Erlaubnis nach § 32 Kreditwesengesetz bedürfen. Ferner ist Gegenstand des Unternehmens die Verwaltung eigenen Vermögens und die Übernahme von Holdingfunktionen. | a) Die Hauptversammlung vom 16.08.2004 mit Nachträgen vom 01.02.2007 und 26.03.2007 hat die Änderung der Satzung in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. | a) 31.05.2007 Glöckner b) Blatt 54ff. Sonderband | |||
| 3 | b) Geschäftsanschrift: Mainzer Landstr. 49, 60329 Frankfurt am Main | b) Bestellt als Vorstand: Burckhardt, Markus, Kaiserslautern, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt. | a) 05.03.2010 Dinges-Król M.A. b) Fall 5 | |||
| 4 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (810 IN 295/10) vom 25.03.2010 ist über das Vermögen der Gesellschaft die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 30.03.2010 Dinges-Król M.A. b) Fall 6 | ||||
| 5 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az. 810 IN 295/10) vom 08.06.2010 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. | a) 14.06.2010 Dinges-Król M.A. b) Fall 7 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.