Das Betreiben des Steinmetzhandwerks sowie der Abschluß aller hiermit im Zusammenhang stehender Rechtsgeschäfte. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen zu beteiligen oder deren Vertretung zu übernehmen sowie Zweigniederlassungen zu errichten. Unternehmensverträge abzuschließen und alle Geschäfte zu betreiben, die den Unternehmenszweck fördern.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Daniel Wöhler
Stuhr
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Die Gesellschaft wird durch einen oder mehrere Geschäftsführer vertreten.
Den Geschäftsführern kann jeweils Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden, wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind. Den Geschäftsführern kann jeweils die Befugnis erteilt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gesellschaftsvertrag Blatt 9-18 Sonderband
Tag der ersten Eintragung: 23.02.1996 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 26.09.2005.
Geschäftsanschrift von Amts wegen gemäß § 3 Abs. 1 S. 3 EGGmbHG eingetragen.
Fall 5
Fall 6
Fall 7
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 06.02.1996
Die Gesellschafterversammlung vom 30.05.2024 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
Insolvenz
Durch Beschluss des Amtsgerichts Bremen (531 IN 6/24) vom 15.02.2024 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Durch Beschluss des Amtsgerichts Bremen (531 IN 6/24) vom 01.04.2024 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.