Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
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Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und zwei stellvertretenden Vorsitzenden.
Satzung Blatt 14-16 der Akten
Tag der ersten Eintragung: 22.05.1996 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 04.04.2006.
Beschluss Blatt 120 ff. d.A.
Beschluss Blatt 81 d.A.; Satzung Blatt 82-85 d.A.
Beschluss Blatt 115-115R Bd. II d.A.; Satzung Blatt 116-119 Bd. II d.A.
Beschluss Blatt 130-130R Bd. II d.A.; Satzung Blatt 135-138 Bd. II d.A.
Beschluss Blatt 7-9 Bd. III d.A.; Satzung Blatt 10-13 Bd. III d.A.
Satzung
Satzung vom 20.02.1996
Die Mitgliederversammlung vom 18.12.2007 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 5 (Beendigung der Mitgliedschaft), § 7 (Mitgliederversammlung) und § 9 (Auflösung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 30.10.2018 hat die Änderung der Satzung in der Überschrift der Satzung sowie in § 4 (Erwerb der Mitgliedschaft) und § 8 (Vorstand) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 23.03.2022 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Erwerb der Mitgliedschaft/Mitgliedsbeitrag) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 07.03.2023 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Erwerb der Mitgliedschaft/Mitgliedsbeitrag) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 09.04.2024 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Gemeinnützigkeit) und § 8 (Vorstand) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.