Handelsregister · VR 828

Registerinformationen

Naturhistorische Gesellschaft Nürnberg e. V. · Amtsgericht Nürnberg

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Naturhistorische Gesellschaft Nürnberg e. V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Nürnberg

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 828
Gericht
Amtsgericht Nürnberg
Letzte Eintragung
29.08.2025
Abrufstand
18.09.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Rainer Ott

Nürnberg

Vorstand

Stephan Matthiesen

Nürnberg

Vorstand

Hans Düllberg

Nürnberg

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 31.05.1882 zuletzt geändert am 16.03.1994
  • Die Mitgliederversammlung vom 21.03.2007 hat die Änderung des § 6 Abs. 2 und 3 der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 20.04.2010 hat die Änderung des § 6 Abs. 3 (Zuständigkeiten: erweiterter Vorstand) der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 18.04.2012 hat die Änderung der §§ 2 Abs. 3 (Zweck und Zielsetzung), 4 Satz 4 (Beiträge), 8 Abs. 3( (Innere Gliederung), 10 (Pfleger), 11 entfällt (Pfleger der EDV Anlagen),12 (wird zu § 11) 13 (wird zu § 12) der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 27.04.2016 hat die Änderung der §§ 6 Abs. 4 (Zuständigkeiten) und 7 (Auflösung des Vereins) der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 24.04.2024 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.

Freitext

  • Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 26 - 29 So.
  • Protokoll Bl. 45-46 SB; Neue Satzung Bl. 47-48 SB.
  • Protokoll Bl. 53, 54 SB; Neue Satzung Bl. 52 SB.
  • Satzung Bl. 66-69 SB; Protokoll Bl. 59-65 SB;
  • Protokoll Bl. 73, 74 SB;
  • Protokoll Bl. 81 ff SB; Satzung Bl. 82 ff SB;
  • Protokoll Bl. 88-90 SB;

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der erste und zweite Vorsitzende und der Schatzmeister.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.