Handelsregister · VR 20212 früher Amtsgericht Schwerte

Chronologischer Auszug

NaturFreunde Ortsgruppe Schwerte e.V. · Amtsgericht Hagen

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 18.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
NaturFreunde Ortsgruppe Schwerte

b)
Schwerte
a)
Zur Abgabe von Willenserklärungen sind die
Unterschriften von zwei Mitgliedern des Vorstandes
erforderlich, wovon einer der Ortsgruppenvorsitzende
oder der/die Kassierer/in sein muss.

b)
1. Vorsitzender:
Neuhaus, Franz-Dieter, Werkzeugmacher, Schwerte
2. Vorsitzender:
Kühn, Günter, Fröndenberg, *XX.XX.XXXX
Kassiererin:
Bierhoff, Luise, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 10.10.1956 zuletzt geändert am 13.03.2005
a)
14.07.2009
Barton

b)
Tag der ersten Eintragung:
30.03.1967
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger Änderung
der örtlichen Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes (Amtsgericht
Schwerte VR 212) getreten.
Freigegeben am 14.07.2009.
2b)
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Kühn, Günter, Fröndenberg, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Kassiererin:
Bierhoff, Luise, *XX.XX.XXXX
Neu gewählt sind:
2. Vorsitzende:
Franzke, Jutta, Schwerte, *XX.XX.XXXX
Kassierer:
Heinz, Rudolf, Schwerte, *XX.XX.XXXX
a)
22.04.2010
Fritzsche

b)
Protokoll vom 28.02.2010, Bl.
148 ff. d.A.
3a)
Name von Amts wegen ergänzt:
NaturFreunde Ortsgruppe Schwerte e.V.
b)
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Neuhaus, Franz-Dieter, Werkzeugmacher, Schwerte
Neu gewählt als
1. Vorsitzende:
Becker-Haggeney, Claudia, Schwerte, *XX.XX.XXXX
a)
Von Amts wegen berichtigt.
Satzung vom 10.10.1956 zuletzt geändert am 13.03.2005 bzw. 11.02.2007
a)
09.11.2012
Fritzsche

b)
Protokoll vom 29.04.2012, Bl.
165 ff. d. A.

Satzung Bl. 172 ff. d. A.
4a)
Zur Abgabe von Willenserklärungen sind die
Unterschriften von zwei Mitgliedern des Vorstandes
erforderlich, wovon einer der Ortsgruppenvorsitzende
oder der/die Kassierer/in sein muss. Im Übrigen wird der
Vorstand von zwei Mitgliedern vertreten, wovon einer
der/die Ortsgruppenvorsitzende oder der/die Kassierer/in
sein muss. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in
der Weise beschränkt, dass zu Grundstücksgeschäften
und zur Aufnahme von Krediten die Zustimmung des
Ortsgruppenvorstandes erfolgen muss.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 14.04.2013 hat die Änderung der Satzung in § 4
(Gemeinnützigkeit) und § 13 (Ortsgruppenvorstand) beschlossen.
a)
27.04.2015
Fritzsche
b)
Protokoll vom
14.04.2013
Bl. 186 ff. d. A.

Satzung
Bl. 194 ff. d. A.
5b)
Nicht mehr
2. Vorsitzende:
Franzke, Jutta, Schwerte, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Kassierer:
Heinz, Rudolf, Schwerte, *XX.XX.XXXX
Neu gewählt wurden:
2. Vorsitzender:
Haarmann, Heiko, Schwerte, *XX.XX.XXXX
Kassiererin:
Eisenberg, Martina, Schwerte, *XX.XX.XXXX
a)
29.01.2019
Fritzsche

b)
Protokoll vom
16.12.2018
Bl. 217 d. A.
6a)
Die Mitgliederversammlung vom 06.03.2022 hat die Neufassung der Satzung,
insbesondere in den §§ 10 (Finanzierung der Arbeit), 12 (Hauptversammlung), 13
(Ortsgruppenvorstand) und 14 (Revisionskommission) beschlossen.
a)
02.12.2022
Fritzsche

b)
Protokoll vom
06.03.2022, Bl. 227, 228 d.A.

Satzung,
Bl. 229 ff. d.A.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.