Handelsregister · VR 2268
Chronologischer Auszug
NaturFreunde Deutschlands, Verband für Umweltschutz, sanften Tourismus, Sport und Kultur, Ortsgruppe Westend-Augsburg e.V. · Amtsgericht Augsburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Touristenverein "Die Naturfreunde" Ortsgruppe Westend- Augsburg e. V. b) Augsburg | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, daß Naturfreundehäuser und Stadtheime nur mit Zustimmung des Vereins "Touristenverein "Die Naturfreunde" Landesverband Bayern e.V." mit dem Sitz in Nürnberg verkauft oder verpachtet werden können. b) Vorstand: Hummel, Herbert, Stadtbergen, *XX.XX.XXXX Vorstand: Spengler, Leonhard, Kissing, *XX.XX.XXXX Vorstand: Hurler, Sabine, Augsburg, *XX.XX.XXXX | a) Eingetragener Verein Satzung vom 13.03.1998 zuletzt geändert am 26.03.1998 | a) 14.08.2002 Radinger b) Tag der ersten Eintragung: 28.04.1998. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 4 SB. |
| 2 | a) Name geändert, nun: NaturFreunde Deutschlands, Verband für Umweltschutz, sanften Tourismus, Sport und Kultur, Ortsgruppe Westend-Augsburg e.V. | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist wie folgt beschränkt: - für Rechtsgeschäfte, die einen Geschäftswert von 300,00 EUR übersteigen, ist die Zustimmung jedes vertretungsberechtigten Vorstandsmitgliedes erforderlich; - zu Grundstücks- und Immobiliengeschäften ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung und des Landesverbandes erforderlich; - zum Erwerb, Verkauf und zur Belastung von Naturfreundehäusern und Grundstücken ist die Zustimmung des Landesverbandes erforderlich. | a) Die Mitgliederversammlung vom 28.03.2010 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 02.03.2011 Krammer b) Beschluss Bl. 8 SB; Neue Satzung Bl. 9 SB. |
| 3 | b) Ausgeschieden: Vorstand: Spengler, Leonhard, Kissing, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden: Vorstand: Hurler, Sabine, Augsburg, *XX.XX.XXXX Gewählt: Vorstand: Grönninger, Johann, Neusäß, *XX.XX.XXXX | a) 13.01.2012 Krammer b) SB 10, 11 | ||
| 4 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht der Vorstandsmitglieder ist wie folgt beschränkt: - für Rechtsgeschäfte, die den Betrag von 1.000,00 EUR übersteigen, ist die Zustimmung sämtlicher vertretungsberechtigter Vorstandsmitglieder erforderlich; - zu Grundstücks- und Immobiliengeschäften ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung und des Landesverbandes erforderlich; - zum Erwerb, Verkauf und zur Belastung von Naturfreundehäusern und Grundstücken ist die Zustimmung des Landesverbandes erforderlich. b) Gewählt: Vorstand: Röllke, Anika, Augsburg, *XX.XX.XXXX Gewählt: Vorstand: Ehlicker, Carola, Augsburg, *XX.XX.XXXX Gewählt: Vorstand: Helmbrecht, Helmut, Fürstenfeldbruck, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden: Vorstand: Grönninger, Johann, Neusäß, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 16.03.2019 hat die Änderung der §§ 13 (Mitgliederversammlung), 14 (Ortsgruppenausschuss), 15 (Ortsgruppenvorstand) und 16 (Kontrollkommission) der Satzung beschlossen. Dabei wurde § 20 (Schlussbestimmung) angepasst. Mit Beschluss des Ortgruppenausschusses vom 26.09.2019 wurde § 15 (Ortgruppenvorstand) geändert. | a) 10.10.2019 Muno b) Bl. 12/16 SB Protokolle Bl. 13, 15 SB Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 16 SB |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.