NaturFreunde Deutschlands, Verband für Umweltschutz, sanften Tourismus, Sport und Kultur, Ortsgruppe Wasserburg am Inn e.V. - Kurzbezeichnung: NaturFreunde Wasserburg am Inn e.V. · Amtsgericht Traunstein
NaturFreunde Deutschlands, Verband für Umweltschutz, sanften Tourismus, Sport und Kultur, Ortsgruppe Wasserburg am Inn e.V. - Kurzbezeichnung: NaturFreunde Wasserburg am Inn e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Wasserburg a.Inn
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 40446
Gericht
Amtsgericht Traunstein
Letzte Eintragung
28.03.2025
Abrufstand
22.09.2025
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Für Rechtsgeschäfte bis zum Betrag von 500,00 Euro im Einzelfall ist der Vorsitzende einzelvertretungsberechtigt. Für Rechtsgeschäfte mit einem Wert im Einzelfall von über 500,00 Euro bis 2.000,00 Euro vertreten die Vorstandsmitglieder gemeinsam. Für Rechtsgeschäfte über 2.000,00 Euro ist zusätzlich die Zustimmung des Ausschusses notwendig.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Maria Theresia Speckmaier
Wasserburg a.Inn
Vorstand
Rudolf Georg Meingaßner
Wasserburg a.Inn
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 22.01.1977 zuletzt geändert am 13.03.1992
Die Mitgliederversammlung vom 21.02.2003 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 07.02.2025 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 13.09.1977. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 5 So.
Neue Satzung Bl. 7 SB.
Protokoll Bl. 8 SB.
Zuständigkeit geändert zum 1.1.2006 vom Amtsgericht Rosenheim zum Amtsgericht Traunstein.
SBBl. 10, HBBl. 65
HBBl. 74
SBBl. 12, HBBl. 75
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.