Handelsregister · VR 1342
Chronologischer Auszug
NaturFreunde Deutschlands, Verband für Umweltschutz, sanften Tourismus, Sport und Kultur, Ortsgruppe Nürnberg-Nord (Frankenland) e.V. · Amtsgericht Nürnberg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Touristenverein "Die Naturfreunde" Ortsgruppe Nürnberg-Nord (Frankenland) e.V. b) Nürnberg | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. b) Vorsitzender: Kramer, Reinhard, Nürnberg Stellvertreter: Köstler, Jürgen, Nürnberg, *XX.XX.XXXX | a) Eingetragener Verein Satzung vom 28.02.1975 zuletzt geändert am 22.03.1991 b) Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und seinem Stellvertreter. | a) 14.06.2002 Wagner b) Tag der ersten Eintragung: 08.09.1975. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 24 ff. So. |
| 2 | a) Name geändert, nun: NaturFreunde Deutschlands, Verband für Umweltschutz, sanften Tourismus, Sport und Kultur, Ortsgruppe Nürnberg-Nord (Frankenland) e.V. | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Für Rechtsgeschäfte, die den Betrag von 5.000,--Euro übersteigen ist die Zustimmung eines weiteren Vorstandsmitglieds erforderlich. Beim Verkauf von Grundstücken ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung und des Landesverbandes erforderlich. b) Gewählt: Kassier: Heinrich, Gerhard, Nürnberg, *XX.XX.XXXX Personendaten geändert, nun: Vorsitzender: Kramer, Reinhard, Burgthann/Mimberg, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 12.06.2007 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. b) Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, mindestens einen maximal bis zu drei Stellvertretern und dem Kassier. | a) 16.07.2007 Sedler b) Satzung (neu) Bl.59 ff.SB; |
| 3 | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Für Rechtsgeschäfte, die den Betrag von 5.000,00 EUR übersteigen ist die Zustimmung eines weiteren Vorstandsmitglieds erforderlich. | a) Die Mitgliederversammlung vom 08.04.2016 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde insbesondere geändert: § 15 (Ortsgruppenvorstand). b) Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, mindestens 1 bis zu 2 Stellvertreter/innen und dem/der Kassierer/in. | a) 02.06.2016 Christl b) Satzung Bl. 70-77 SB; Protokoll Bl. 66-69 SB; |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.