Handelsregister · VR 1342

Chronologischer Auszug

NaturFreunde Deutschlands, Verband für Umweltschutz, sanften Tourismus, Sport und Kultur, Ortsgruppe Nürnberg-Nord (Frankenland) e.V. · Amtsgericht Nürnberg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 28.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Touristenverein "Die Naturfreunde" Ortsgruppe Nürnberg-Nord
(Frankenland) e.V.

b)
Nürnberg
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

b)
Vorsitzender:
Kramer, Reinhard, Nürnberg
Stellvertreter:
Köstler, Jürgen, Nürnberg, *XX.XX.XXXX
a)
Eingetragener Verein
Satzung vom 28.02.1975 zuletzt geändert am 22.03.1991

b)
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und seinem
Stellvertreter.
a)
14.06.2002
Wagner

b)
Tag der ersten Eintragung:
08.09.1975.
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Bl. 24 ff. So.
2a)
Name geändert, nun:
NaturFreunde Deutschlands, Verband für Umweltschutz, sanften
Tourismus, Sport und Kultur, Ortsgruppe Nürnberg-Nord
(Frankenland) e.V.
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

Für Rechtsgeschäfte, die den Betrag von 5.000,--Euro
übersteigen ist die Zustimmung eines weiteren
Vorstandsmitglieds erforderlich.
Beim Verkauf von Grundstücken ist die Zustimmung der
Mitgliederversammlung und des Landesverbandes
erforderlich.

b)
Gewählt:
Kassier:
Heinrich, Gerhard, Nürnberg, *XX.XX.XXXX
Personendaten geändert, nun:
Vorsitzender:
Kramer, Reinhard, Burgthann/Mimberg, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 12.06.2007 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.

b)
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, mindestens einen
maximal bis zu drei Stellvertretern und dem Kassier.
a)
16.07.2007
Sedler

b)
Satzung (neu) Bl.59 ff.SB;
3a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Für Rechtsgeschäfte, die den Betrag von 5.000,00 EUR
übersteigen ist die Zustimmung eines weiteren
Vorstandsmitglieds erforderlich.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 08.04.2016 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Dabei wurde insbesondere geändert: § 15 (Ortsgruppenvorstand).

b)
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, mindestens 1 bis
zu 2 Stellvertreter/innen und dem/der Kassierer/in.
a)
02.06.2016
Christl

b)
Satzung Bl. 70-77 SB; Protokoll
Bl. 66-69 SB;

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.