Der Vorstand nach § 26 BGB besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden. Jedes Vorstandsmitglied ist alleinvertretungsberechtigt. Gemäß § 9 Abs. (11) ist das Eingehen von Rechtsgeschäften im Einzelfall vorbehalten: a) dem Vorstand bis zu einer Summe von EUR 20.000,-. b) dem Vorstand zusammen mit dem Rat bis zu einer Summe von EUR 20.000,-- bis 50.000,--. c) dem Vorstand zusammen mit der Hauptversammlung ab einer Summe von EUR 50.000,--.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Holger Michael David
Aachen
Vorstand
Sabine Groeneveld
Friedland
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 29.03.2025.
Freitext
Satzung Blatt 20-40 der Akte
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.