Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
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Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. und 2. Vorsitzende und der Hauptkassenwart. Je zwei von ihnen verteten den Verein gemeinsam.
Satzung Blatt 8 der Akten
Tag der ersten Eintragung: 14.03.1979 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 01.02.2006.
Satzung
Satzung vom 02.01.1979
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.