Der Vorsitzende und sein Stellvertreter vertreten den Verein im Sinne des § 26 BGB. Jeder ist alleinvertretungsberechtigt. Für das Innenverhältnis wird bestimmt, daß der stellvertretende Vorsitzende von seiner Vertretungsberfugnis nur bei Verhinderung des ersten Vorsitzenden bzw. nur bei dessen Zustimmung Gebrauch machen darf.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Hans-Peter Baur
Rohrdorf
Vorstand
Martin Baur
Rottenburg-Ergenzingen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 30.06.1984
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 09.03.2015.
Tag der ersten Eintragung: 13.08.1984
Satzung: Sonderband Blatt 6-11
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.